EU-Ausländer sollen künftig erst nach einem Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Freitag im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Stephan Stracke, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, stellt klar: „Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber unseren Bürgern.“
Herr Stracke, am Freitag wurde in erster Lesung ein Gesetz beraten, welches den Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer eindämmen soll. Was steckt hinter dieser Gesetzesinitiative?
Für uns gilt der Grundsatz, dass nur diejenigen in den Genuss von Sozialleistungen kommen, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat längere Zeit gelebt und entsprechende Beiträge entrichtet haben. Wer dagegen noch nie in Deutschland gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss existenzsichernde Leistungen im jeweiligen Heimatland beantragen. Mit dem Gesetz stellen wir dies sicher. Damit stärken wir das Vertrauen in die europäische Idee und die Akzeptanz in die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Gleichzeitig schützen wir die Kommunen vor finanzieller Überforderung.
Stephan Stracke
Warum ist ein solches Gesetz notwendig?
Mit dem Gesetz reagieren wir auf Urteile des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember 2015, wonach jedem EU-Ausländer spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Sozialhilfe zusteht. Die Urteile unterlaufen die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und sind nicht hinnehmbar. Künftig gibt es für die Betroffenen einen Leistungsanspruch im SGB II oder SGB XII erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland.
Die CSU-Landesgruppe hatte bereits auf ihren Klausurtagungen Beschlüsse zum Thema Armutsmigration gefasst gehabt. Kann man jetzt sagen, was lange währt, wird endlich gut?
Wir setzen weiter alles daran, die Einwanderung in unsere Sozialsysteme zu verhindern. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber unseren Bürgern, die mit ihrer Arbeitsleistung einen Beitrag für unsere Sozialsysteme leisten. Wir haben hierzu in der Vergangenheit bereits viel erreicht: Befristete Wiedereinreisesperren, eine stärkere Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, die Verhinderung des Doppelbezuges von Kindergeld. Das Gesetz reiht sich ein in diese Maßnahmen.