Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt plädiert in der Diskussion um die doppelte Staatsangehörigkeit zur Rückkehr zur alten Rechtslage.

„Wer die deutsche Staatsangehörigkeit will, sollte sich auch klar und vorbehaltlos zu ihr bekennen“, stellte die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im Interview gegenüber der Funke-Mediengruppe fest. Sie erklärte, dass die CSU-Landesgruppe eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft immer abgelehnt habe: „Die doppelte Staatsangehörigkeit ist das Angebot, sich nicht festlegen zu müssen. Die Ausnahme, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sich nicht mehr entscheiden müssen, war ein Kompromiss mit der SPD.“ Hasselfeldt hält eine Rückkehr zur alten Rechtslage für wünschenswert. Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, erinnerte zudem daran, dass die Loyalität von Menschen, die in Deutschland ihre Heimat haben, diesem Land gehören müsse. 

Seit 2014 entfällt Optionspflicht bei in Deutschland aufgewachsenen Kindern

Bis zum Jahr 2014 mussten sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Ziel war es, doppelte Staatsangehörigkeiten möglichst zu vermeiden. Diese sogenannte Optionspflicht entfällt seit 2014, wenn diese Kinder in Deutschland aufgewachsen sind.

Berliner Erklärung: Doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen

In ihrer „Berliner Erklärung“ fordern die Innenminister der CDU und CSU, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen weiterhin mit einer anderen kombinierbar sein soll. Diese Ausnahmen kämen vor allem bei Übergangsgenerationen in Betracht, deren Eltern noch in einem anderen Land geboren worden sind. Die doppelte Staatsangehörigkeit der Kinder sollte jedoch nicht weiter vererbt werden können. Bis 2019 soll zudem überprüft werden, welche Effekte die doppelte Staatsangehörigkeit auf die Integration von Migranten hat.

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