Plötzlich Pflegefall: Die Bundesregierung kümmert sich um alle Betroffenen und deren Angehörige.Bereits im Januar trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft, nun folgt der zweite Schritt: Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt für mehr Leistungen.
2,6 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig – Tendenz steigend in einer alternden Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten. Ein zweites Pflegestärkungsgesetz wurde am Freitag verabschiedet – damit treten im Januar 2016 zahlreiche weitere Maßnahmen in Kraft.
„Es zeigt sich ein Stück die Stärke der Gesellschaft, wie sie mit diesem Thema umgeht“, erklärte Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-Landesgruppe. Kernstück des neuen Gesetzes ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff. „Diesen nehmen wir zum Anlass, um auch die Personalausstattung zu analysieren und anzupassen“, sagte Erich Irlstorfer im Plenum.
Erst Anfang dieses Jahres wurde das erste große Gesetzespaket zur Pflege umgesetzt. Mit beiden Gesetzen werde die Pflege auf ein neues Fundament gestellt, so Irlstorfer weiter.
Die Eckpunkte des Gesetzes:
- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Bisher bezieht sich dieser auf körperliche Einschränkungen, künftig werden alle Einschränkungen – körperliche, geistige, psychische – bei der Einstufung berücksichtigt. Das kommt vor allem Menschen mit Demenz zu Gute.
- Neues Begutachtungssystem: Künftig wird es statt bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Ausschlaggebend für die Einordnung ist die Selbstständigkeit des Betroffenen. Bis zu 500.000 Personen sollen so neu einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.
- Neue Qualitätsstandards: Es werden Qualitätsstandards entwickelt, die bei der Beratung einzuhalten sind. Denn nur wer gut informiert ist, kann die beste Leistung in Anspruch nehmen. Auch der sogenannte Pflege-TÜV wird erneuert. Zentraler Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss die hochwertige Pflege nach den neuesten Standards sein.
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