Mehr Hilfe für Schwerstkranke: Die medizinische und pflegerische Versorgung am Lebensende wird ausgebaut. Ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen bekommen mehr Geld. Der Bundestag hat das Hospiz-und Palliativgesetz verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist, die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ihrer letzten Lebensphase zu stärken. Denn über die Frage der Sterbehilfe hinaus ist es entscheidend, dass Sterbende auf dem Weg in den Tod nicht alleine gelassen werden, sondern ihre individuelle Begleitung verbessert wird. „Es geht darum, den Menschen ein Stück Angst zu nehmen,“ erklärte Emmi Zeulner (CSU) in ihrer Rede. Ein besonderes Anliegen sei es gewesen, die ambulanten Hospizdienste zu stärken: „Das ist vor allem für den ländlichen Raum sehr wichtig.“

Im Gesetz vorgesehen sind sowohl Maßnahmen in der gesetzlichen Kranken- als auch in der sozialen Pflegeversicherung. Neben der verbesserten finanziellen Ausstattung der stationären und ambulanten Hospize erhalten die Versicherten künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzliche Krankenversicherung. So können sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet verbringen. Das Gesetz ermöglicht zudem bessere Kooperationsangebote aller Leistungserbringer, was gerade auch für ländliche Regionen wichtig ist. So können Krankenhäuser, die keine eigene Palliativstation haben, sogenannte multiprofessionelle Teams bilden, die schwerstkranke und sterbende Menschen zusätzlich zur allgemeinen Krankenhausversorgung begleiten. Zeulner bedankte sich mit einem herzlichen „Vergelt‘s Gott“ bei allen, die in dem Bereich tätig sind: „Sie müssen wissen, dass die Politik den Wert Ihrer Arbeit erkennt und sehr schätzt.“

Druckversion