IT-Sicherheitsgesetz beschlossen
Die digitale Infrastruktur, die Systeme der Information und Telekommunikation, seien das Rückgrat unserer modernen Gesellschaft, sagte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. Wirtschaft und Bürger profitieren hiervon in vielfältiger Weise. Gleichzeitig wächst aber auch die Abhängigkeit von ihnen. Deshalb sei es wichtig, dass diese Systeme jederzeit verfügbar und sicher seien, unterstrich Mayer in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag.
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten IT-Sicherheitsgesetz soll die Sicherheit von IT-Systemen in Deutschland verbessert werden. Das Gesetz enthält Anforderungen an die Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“. Diese Teile der digitalen Infrastruktur sind für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig. Dies umfasst zum Beispiel die Bereiche der Wasserversorgung, der Gesundheitsversorgung oder der Verkehrswege. Unternehmen in diesen Bereichen sollen zukünftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen werden dort ausgewertet und anderen vergleichbaren Betreibern kritischer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt, damit diese zielgerichtete Schutzmaßnahmen ergreifen können.
„Wir sind mit dem Gesetz auch Schrittmacher auf europäischer Ebene“, unterstrich Stephan Mayer. Denn IT-Sicherheit könne nie an nationalen Grenzen enden.
Ein weiterer richtiger Schritt erfolgt im Kampf gegen Cyberkriminalität: Zur Verbesserung der IT-Sicherheit im Internet werden die Anforderungen an Telekommunikations- und Telemediendienste erhöht. Zudem wird angesichts zunehmender IT-Angriffe gegen Bundeseinrichtungen das Bundeskriminalamt im Bereich der Cyberkriminalität gestärkt.
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