Für bezahlbare Mieten in Ballungsgebieten

Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetz zur Mietpreisbremse zugestimmt. Die CSU setzt sich gemeinsam mit der CDU weiterhin dafür ein, private Impulse für den Wohnungsbau zu ermöglichen.

„Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat einmal mehr Wort gehalten. Die Mietpreisbremse kommt“, unterstrich der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser. Die Mietpreisbremse soll Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietpreisforderungen schützen. Wie soll dies geschehen?

  • Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete nicht über 10 Prozent des Niveaus der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen.
  • Die Länder können Gebiete für fünf Jahre mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
  • Da der Mangel an Wohnraum gerade in Ballungsgebieten als wichtiger Grund für Preissteigerungen gilt, ist es zentral, weiterhin private Impulse für mehr Wohnraum zu ermöglichen. Daher hat sich die CSU-Landesgruppe dafür eingesetzt, dass Erstvermietungen in Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen bleiben.

„Mit der Mietpreisbremse werden somit nicht nur die Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietpreisforderungen geschützt, sondern wir behalten durch die gebietsbezogene Anwendung auch die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarktes in ländlichen Gebieten und in Ballungsräumen im Blick“, erklärte die zuständige CSU-Berichterstatterin im Rechtsausschuss Dr. Anja Weisgerber.

Neben diesen Maßnahmen wird auch das „Bestellerprinzip“ im Maklerrecht eingeführt. Zukünftig soll gelten: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Dadurch wird künftig sichergestellt, dass derjenige, der die Leistung eines Maklers veranlasst, auch verpflichtet ist, die anfallenden Maklergebühren zu zahlen.

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