Sitzungswoche aktuell

In der aktuellen Sitzungswoche hat die CSU-Landesgruppe gemeinsam mit der CDU entscheidende Gesetze auf den Weg gebracht: für mehr Flexibilität bei Familien, für den Schutz der Kinder und für den Schutz der Steuerzahler.

ElterngeldPlus. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zum ElterngeldPlus beraten. Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Teilzeitarbeitende Eltern können damit länger Elterngeld beziehen. Bisher verlieren Eltern einen Teil ihres Elterngeldanspruchs, wenn sie früh nach der Geburt in Teilzeit wieder einsteigen. Zukünftig können teilzeitarbeitende Eltern das ElterngeldPlus bei halbierter Höhe doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten zudem Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten gemeinsam um ihr Kind kümmern und dabei je 25 bis 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, je vier ElterngeldPlus-Monate zusätzlich. Junge Eltern können damit in gleichem Umfang erwerbstätig sein und sich partnerschaftlichen um Haushalt und Familie kümmern. Die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen wird von bisher 12 auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Für mehr Planungssicherheit bei den Unternehmen verlängert sich die Anmeldefrist gegenüber dem Arbeitgeber von bislang sieben auf 13 Wochen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Sexualstrafrecht. Für die CSU-Landesgruppe ist klar: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf nicht toleriert werden. Die CSU-Landesgruppe setzt sich dafür ein, das Strafrecht gegen Kinderpornografie zu verschärfen. Damit werden die Lanzarote-Konvention des Europarates und weitere EU-Vorgaben erfüllt. Zukünftig ist jede Nutzung und Verbreitung von Bildern von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung strafbar. Strafbarkeitslücken zur Art der Verbreitung entsprechenden Bildmaterials wurden geschlossen. Die 20-jährige Verjährungsfrist beginnt anstelle des 21. nun nach dem 30. Lebensjahr.

Bankenunion. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag über vier Gesetzentwürfe beraten, die zur Umsetzung der europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion dienen. Mit der Bankenunion entsteht ein einheitlicher europäischer Ordnungsrahmen, der für alle europaweit agierenden und stark vernetzten Banken Gültigkeit hat. Die Bankenunion ist ein wichtiger Baustein, die Währungsunion weiter zu stabilisieren, Fehlanreize im Bankensektor abzubauen und die Heranziehung der Steuerzahler im Krisenfall zu verhindern. Mit der Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie gilt ab Januar 2015 die sogenannte Haftungskaskade. Bei Bankenschieflagen werden künftig zuerst die Eigentümer und Gläubiger unmittelbar finanziell beteiligt. In einem zweiten Schritt kann der europäische Bankenabwicklungsfonds herangezogen werden, der nach deutschem Vorbild mit Geldern der Banken gefüllt wird. Und erst an letzter Stelle, wenn alle übrigen Maßnahmen nicht ausreichen sollten, kann unter strengen Auflagen die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe gewährt werden. Eine ebenso wichtige Konsequenz aus der Bankenkrise sieht die CSU-Landesgruppe im Aufbau einer europäischen Bankenaufsicht. Ausdrücklich begrüßte Alexander Radwan in der Debatte, dass die EZB am 4. November die Bankenaufsicht über die grenzüberschreitend handelnden Banken übernehme. In Deutschland werden in Zukunft 21 Banken direkt von der EZB beaufsichtigt, während die Überwachung der weiteren Institute durch die nationale Aufsicht erfolgt.

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