Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit heute über das Erbschaftssteuerrecht. Die CSU-Landesgruppe setzt sich für den Mittelstand ein und will das für den Herbst erwartete Urteil so schonend wie möglich für die Familienunternehmen umsetzen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Für unsere mittelständische Wirtschaft ist es wichtig, dass Familienunternehmen auch in Zukunft auf die nächste Generation übertragen werden können, ohne dass die Substanz des Unternehmens angegriffen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht bei seinem im Herbst erwarteten Urteil auf Änderungen der heute geltenden Verschonungsregel für Betriebsvermögen drängen, werden wir diese so schonend wie möglich umsetzen.“

 

Hintergrund:

Der Bundesfinanzhof in München hält das geltende Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die weitgehende oder vollständige steuerliche Befreiung von Betriebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen von der Erbschaftsteuer stelle eine ungerechtfertigte und damit verfassungswidrige Überprivilegierung dar.

In dem seit 2009 geltenden Erbschaftsteuerrecht sind für die Erben von unternehmerischem Vermögen Begünstigungen unter klar definierten Voraussetzungen vorgesehen: So muss der ererbte Betrieb über mehrere Jahre fortgeführt werden und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dadurch sollen Familienunternehmen und die dort vorhandenen Arbeitsplätze im Falle des Übergangs in die nächste Generation gesichert werden.

Die Verfassungsrichter wollen klären, ob die ungleiche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen rechtens ist. Das Urteil wird im Herbst erwartet. 

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