Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes

Der Gesetzentwurf zur Künstlersozialversicherung ist in den Bundestag eingebracht worden. Ein neues Prüfverfahren soll gewährleisten, dass die steigenden Abgabesätze für die abgabepflichtigen Unternehmen, die die künstlerische Leistung in Auftrag geben, nicht weiter so rasant steigen und für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Die Künstlersozialkasse ist ein Erfolgsmodell, das es zukunftsfest zu gestalten gilt. „Mit ihr wurde es den freischaffenden Künstlern und Publizisten de facto erst ermöglicht, die größten Lebensrisiken abzusichern. Sie bekamen Zugang zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu Konditionen, die sie sich leisten konnten. Damals betrat Deutschland Neuland“, sagt die für Kultur- und Medienpolitik zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Astrid Freudenstein (CSU) zur vor gut 30 Jahren eingeführten Künstlersozialversicherung.

Die Künstlersozialversicherung sieht sich aktuell vor großen Herausforderungen: Sie finanziert sich zur Hälfte aus den Beiträgen der Kulturschaffenden, 20 Prozent trägt der Bund und 30 Prozent übernehmen die Verwerter, also die Unternehmen, die eine künstlerische Leistung in Auftrag geben. Dieser Abgabesatz ist in den vergangenen Jahren relativ stark gestiegen, was auch an der Zahlungsmoral einiger Unternehmen liegt. Dies geschieht häufig auch unwissentlich, da den Unternehmen nicht bewusst ist, dass sie abgabepflichtig sind.

„Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, den wir von der Union ausdrücklich begrüßen. Im Kern des Entwurfs wird festgelegt, dass ab 2015 ein strengeres Prüfverfahren eingeführt wird, das die Finanzierung auf solide Beine stellt und für Abgabegerechtigkeit sorgt. Mehr Unternehmen werden regelmäßiger auf ihre Abgabepflicht hin geprüft. Denn wir bleiben dabei: Wer von der Arbeit freischaffender Künstler profitiert, muss sich auch an deren sozialer Sicherung beteiligen“, erläutert Astrid Freudenstein.

Außerdem ist der CSU die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in diesem Bereich wichtig: „Auch die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher und künstlerischer Arbeit, wie wir sie uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, steht noch auf der Agenda. Das Ehrenamt, das die kulturelle Vielfalt in unserem Land wahrt, darf nicht über Gebühr belastet werden“, betonte Freudenstein im Deutschen Bundestag. Ziel der CSU-Landesgruppe ist die langfristige Stabilisierung der Künstlersozialversicherung, von der unter anderem auch Musikkapellen in Bayern profitieren. Dieses künstlerische und ehrenamtliche Engagement ist fester Bestandteil bayerischer Kulturpolitik im Deutschen Bundestag.

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