Klare Regeln beim Kindergeldbezug

CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt spricht sich für klare Regelungen bei den Kindergeldzahlungen an im Ausland lebende Kinder und für eine Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten aus.

Die Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland für ihre in der Heimat lebenden Kinder umfassen im Bundeshaushalt seit 2008 bisher rund eine Milliarde Euro. In der aktuellen Debatte um diese Zahl fordert die CSU-Landesgruppe klare Regelungen zum Bezug des Kindergeldes, um beispielsweise Doppelbezüge zu verhindern. Gleichzeitig muss jedoch ebenso klar sein, dass mit der angemeldeten Arbeit auch Steuern und Abgaben gezahlt werden, aus denen Pflichten wie Rechte entstehen.

Diese Rechte und Pflichten gehören zusammen, dürfen jedoch keine falschen Anreize setzen, wie die Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt betont:
„Wer in Deutschland arbeitet und unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Dazu gehört der Anspruch auf Kindergeld – auch wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. In diesen Fällen muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelbezug kommen kann. Es ist deshalb gut, dass der Bezug von Kindergeld künftig an die Steueridentifikationsnummer gekoppelt werden soll. So lässt sich ausschließen, dass für ein Kind mehrfach Kindergeld gezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes sollte abhängig sein vom Wohnort der Kinder und den dortigen Lebenshaltungskosten. Falsche Anreize nach Deutschland zu kommen, müssen dringend vermieden werden.“

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