Falsche Anreize für Zuwanderung verringern, Missbrauch von Sozialleistungen durch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten verhindern
Mit diesen Forderungen hat die CSU-Landesgruppe Anfang des Jahres auf der Klausurtagung in Kreuth eine Debatte über die sogenannte Armutszuwanderung angestoßen.
Die Bundesregierung hatte daraufhin einen Staatssekretärsausschuss eigesetzt, der konkrete Änderungen erarbeiten sollte. Der Abschlussbericht dieses Ausschusses soll Ende Juni vorgelegt werden. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, noch vor Fertigstellung des Abschlussberichts erste gesetzliche Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch von Sozialleistungen vorzunehmen. Das sei „gut und richtig“, sagte die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt. „Ich begrüße sehr, dass der Staatssekretärsausschuss das Thema so konsequent und konstruktiv voranbringt. Es zeigt noch einmal, dass hier Handlungsbedarf besteht.“
Die Vorschläge des Staatssekretärsausschusses entsprechen weitestgehend den Forderungen, die die CSU-Landesgruppe Anfang des Jahres in Kreuth formuliert hatte. „Die nun geplanten Änderungen belegen, wie wichtig es war, den Missbrauch von Sozialleistungen durch Angehörige anderer EU-Staaten auf die Agenda zu setzen“, sagte Gerda Hasselfeldt.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Einführung befristeter Wiedereinreisesperren
Nach geltender Rechtslage sind Wiedereinreisesperren nur möglich, wenn EU-Bürger ihr Freizügigkeitsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verloren haben. In Zukunft sollen befristete Wiedereinreisesperren auch in Fällen von Rechtsmissbrauch und Betrug möglich sein, also wenn gefälschte Dokumente verwendet oder falsche Angaben gemacht wurden (z.B. zu Arbeits- oder Einkommensverhältnissen) , um Einreise und Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
Konkret: Wer sein Aufenthaltsrecht z.B. durch falsche Angaben zu seiner Arbeit verliert, darf künftig nicht mehr so leicht nach Deutschland zurückkehren.
Erstreckung der Strafbarkeit auf das Erschleichen von Aufenthaltskarten
Wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder nutzt, um für sich oder andere eine Aufenthaltskarte oder eine Aufenthaltsbescheinigung in Deutschland zu beschaffen, macht sich künftig strafbar. Mit der Aufenthaltskarte weist der Familienangehörige eines EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, seine Aufenthaltsberechtigung nach. Eine Aufenthaltskarte kann also beispielsweise ein serbischer Mann erhalten, der mit einer EU-Bürgerin aus Polen verheiratet ist. 2013 sind etwa 250 Fälle von organisierter Einschleusung von Nicht-EU-Bürgern über Scheinehen bekannt geworden. Dieses Verhalten wird künftig ebenfalls strafbar sein.
Konkret: Wenn ein serbischer Mann eine Scheinehe mit einer polnischen Frau eingeht und sich dadurch eine Aufenthaltskarte erschleicht, können er und seine Schein-Ehefrau mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.
Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche
Nach geltender Rechtslage können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) in den ersten drei Monaten des Aufenthalts ausgeschlossen werden, wenn der Aufenthalt in Deutschland allein der Arbeitssuche dient. Das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger ist allerdings nicht beschränkt. Künftig soll jedoch eine Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche in Deutschland eingeführt werden. Das Aufenthaltsrecht kann somit erlöschen, wenn in Deutschland keine Arbeit gefunden wird.
Bezug von Kindergeld
Künftig sollen strengere Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld gelten, zum Beispiel durch Angabe der Steueridentifikationsnummer des Kindes. Hiermit werden bisherige Missbrauchsmöglichkeiten Doppelbezug verhindert.
Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit
Durch verschiedene Maßnahmen werden Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit künftig besser bekämpft. Das Gewerberecht wird so geändert, dass die Gewerbeämter künftig Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbständige prüfen und Verdachtsfälle an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übermitteln müssen.
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