Bei Missbrauch und der Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme müssen Mitgliedstaaten Einschränkungen vornehmen
In der Debatte um den Missbrauch der Regelungen zur EU-Freizügigkeit, nach der alle EU-Bürger in einem anderen EU-Land leben und arbeiten dürfen, hat die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe das hohe Gut dieses Rechts unterstrichen. Gerade weil es ein so hohes Gut sei, sollten die Freizügigkeitsregelungen vor Missbrauch geschützt werden. Gerda Hasselfeldt erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur REUTERS:
„Die Freizügigkeit ist eines der hohen Güter der Europäischen Union – aber auch sie kann eingeschränkt werden. Insbesondere bei Fällen offensichtlichen Missbrauchs und der beabsichtigten Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme müssen die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene handeln und Einschränkungen vornehmen. Dies ist nicht nur legitim. Es sichert auch die Akzeptanz der Freizügigkeit bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Kommunen sind daher gefordert, ihren Verwaltungsvollzug und die Zusammenarbeit mit dem Zoll zu verbessern. Wir werden die Kommunen dabei unterstützen, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit zu bekämpfen sowie die Verhängung von Wiedereinreisesperren ermöglichen.“
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