Bundestag macht Weg für Bankenaufsicht frei

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Zustimmungsgesetz zur europäischen Bankenaufsicht beschlossen. Mit dem Gesetz können besondere Aufgaben der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen werden

In gut einem Jahr soll die europäische Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen. Die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte Behörde soll überwachen, ob die Banken auch solide wirtschaften. Die direkte Aufsicht der EZB konzentriert sich dabei auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Kriterien dafür sind die Größe eines Kreditinstituts, seine Bedeutung für die Wirtschaft oder auch der Umfang seiner grenzüberschreitenden Tätigkeit. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 % des Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedstaates gelten grundsätzlich als „bedeutend“.

Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt. Zudem soll die EZB direkt solche Kreditinstitute beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragen oder erhalten.

Mit der europäischen Bankenaufsicht werden einheitliche Aufsichtsstandards in Europa geschaffen und die Durchschlagskraft der Bankenaufsicht gestärkt. Damit die Europäische Bankenaufsicht auch umgesetzt werden kann, muss nun der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013 mit dem Gesetz befassen.

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