Nacht- und Notdienste werden zukünftig besser bezahlt

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Sicherstellung des Apothekennotdienstes (ANSG) in 2./3. Lesung beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Vergütung von Nacht- und Notdiensten der Apotheker zu verbessern und dadurch die flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern.

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Dies gilt auch während der Notdienstzeiten und der Nachtzeiten zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr. Während dieser Zeiten können die Apotheken bisher einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen. Hinzu kommen die Erlöse aus den im Notdienst abgegebenen Arzneimitteln. Der darüber hinausgehende Aufwand muss jedoch bislang aus dem Gesamtumsatz der Apotheken finanziert werden. Insbesondere in dünn besiedelten Gebieten mit geringer Inanspruchnahme des Notdienstes und häufigeren Notdiensten der einzelnen Apotheken ergeben sich dadurch erhebliche Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes.

Dank des von der christlich-liberalen Koalition auf den Weg gebrachten Gesetzes wird zukünftig jede Apotheke, die einen Notdienst erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zur heutigen Vergütung für die einzelnen abgegebenen Arzneimittelpackungen erhalten. Hierfür werden rund 120 Millionen Euro bereitgestellt. Der neue Notdienstzuschlag trägt wesentlich dazu bei, die Standortnachteile der Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen auszugleichen.

Dadurch stellt die Koalition eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung sicher - auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten.

Druckversion