Koalition beschließt Tempolimit für die Börsen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Hochfrequenzhandelsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz sieht weitere Regulierungen für den Bereich des Finanzmarktes vor, mit denen Gefahren und Missbräuche im Bereich des Hochfrequenzhandels noch besser vermeiden sollen. Dadurch stärkt die christlich-liberale Koalition die Stabilität der Finanzmärkte und macht diese krisenfester.

Der Hochfrequenzhandel hat in den letzten Jahren an den Finanzmärkten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei erfolgt der Handel über computergesteuerte Handelsprogramme, die in Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssignale auslösen. Der Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken hat jedoch nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Komplexität des Handels erhöht. Extreme Börsenereignisse wie der „Flash Crash“ an der Wall Street, bei welchem die Börsenkurse innerhalb kürzester Zeit massiv einbrachen, machen deutlich, dass mit dem Hochfrequenzhandel auch besondere Risiken verbunden sind. Darüber hinaus können durch den Hochfrequenzhandel auch bestimmte Formen von missbräuchlichem Verhalten entstehen.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat die Koalition in dieser Woche neue Regeln für den Hochfrequenzhandel beschlossen. Danach werden die Hochfrequenzhändler künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und bestimmte Handelsstrategien als Marktmanipulation eingestuft. Börsenaufsicht und BaFin erhalten zudem besondere Auskunfts- und Eingriffsrechte, um gezielt gegen marktmanipulierende oder fehlerhafte Hochfrequenzalgorithmen vorgehen zu können. Mit diesen - von der unionsgeführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten - Vorgaben ist Deutschland ein weiteres Mal europäischer Vorreiter in der Finanzmarktregulierung.

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