Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Jahressteuergesetz 2013 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Danach bleiben öffentliche und private Bildungsleistungen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

Über sieben Millionen Menschen in Deutschland musizieren oder singen in ihrer Freizeit. Über eine Million Kinder besuchen eine Musikschule. Sie alle bereichern unser Musik- und Kulturland. Musik, Tanz, Chorgesang sind feste Bestandteile unserer kulturellen Gegenwart. Der christlich-liberalen Koalition war es deshalb wichtig, dass private Musik-, Tanz- und Ballettschulen auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.

Aus diesem Grund haben sich die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen entschieden, die Regelung zu den Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 zu streichen. Durch den Regierungsentwurf, der ursprünglich eine Neuordnung der Befreiungsvorschriften vorgesehen hatte, waren zuvor teilweise Unklarheiten entstanden - obwohl der Regierungsentwurf zu keiner Veränderung der bestehenden Rechtslage bei Musik-, Tanz- oder Ballettschulen hätte führen sollen.

In den parlamentarischen Beratungen hatte sich aber gezeigt, dass Maßnahmen in diesem Bereich vor einer Neuregelung intensiver geprüft werden müssen. Den europäischen Vorgaben - die eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen erfordern - wird die Koalition deshalb erst nach sorgfältiger Prüfung der genauen Auswirkungen einer Gesetzesänderung nachkommen. Mit dem klaren Bekenntnis, private Musikleistungen auch weiterhin nicht zu besteuern, hat die Koalition in dieser Woche ein klares Bekenntnis zum Wert der kulturellen Bildung in Deutschland gegeben.

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