Landesgruppe würdigt Verdienste des bedeutenden Christsozialen
Am 16. September 2012 ist der frühere CSU-Landesgruppenvorsitzende und Bundesminister für Inneres sowie später für Verkehr, Friedrich Zimmermann, im Alter von 87 Jahren gestorben. Mit Friedrich Zimmermann verlieren Deutschland, Bayern und die CSU einen herausragenden Menschen. Die Landesgruppe trauert um Friedrich Zimmermann und würdigt seine Verdienste.
"Friedrich Zimmermann gehört zu den profiliertesten Persönlichkeiten in der Geschichte der CSU. Die Leidenschaft für Politik und seine Liebe zum Heimatland waren für ihn Richtschnur und Auftrag für sein politisches Handeln", so würdigte die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt das Wirken eines großen Vorgängers am Schreibtisch des Landesgruppenvorsitzenden.
Mehr als 30 Jahre war Friedrich Zimmermann Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Landshut. In der Bundespolitik hat er als Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, als Bundesinnenminister und schließlich als Bundesverkehrsminister die Geschicke unseres Landes derart geprägt, dass sein Wirken noch heute in unserem Alltag präsent ist. Dabei hat er, wie bei der Einführung des bleifreien Benzins, stets politischen Weitblick und großes Durchsetzungsvermögen bewiesen.
"In den 70er Jahren ist es ihm gelungen, die Rolle der CSU-Landesgruppe innerhalb der gemeinsamen Fraktion neu zu definieren und sie zur vielzitierten Speerspitze der Opposition zu machen. Kämpferisch, offensiv und rhetorisch vom Florett bis zum Säbel variierend hat er die großen politischen Auseinandersetzungen jener Jahre geprägt – von der Ostpolitik über die großen Wirtschaftsdebatten bis hin zur Bekämpfung des Terrorismus", erinnert Gerda Hasselfeldt an Friedrich Zimmermann und ergänzt: "Friedrich Zimmermann war von Sprache und Veranlagung urbayerisch geprägt – dennoch verkörperte er zutiefst preußische Tugenden wie eisernes Aktenstudium und Fleiß, Pünktlichkeit und Hartnäckigkeit sowie Entscheidungsfreude und Führungsstärke gepaart mit großer Herzlichkeit. Mein herzliches Beileid gilt seiner Frau und seiner Familie."
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