Euro-Rettungsschirm in vollem Umfang bestätigt
Der Euro-Rettungsschirm ESM verstößt nicht gegen das Grundgesetz, das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. "Das Bundesverfassungsgericht hat den von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat eingeschlagenen Kurs zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise in Europa in vollem Umfang bestätigt", erläuterte die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt die Entscheidung aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht unterstrich als Vorgabe für die Bundesregierung bei der Ratifizierung des ESM, dass Deutschland gegenüber den übrigen Vertragspartnern die Begrenzung des Haftungsvolumens auf 190 Milliarden Euro klarstellen müsse und eine Erhöhung des Haftungsvolumens nur bei vorheriger Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich sei. Dies war auch die ausdrückliche Position der CSU-Landesgruppe: "Das Gericht hat damit die herausgehobene Verantwortung und Stellung des Gesetzgebers bei haushaltsrelevanten Entscheidungen sowie bei den Informationsrechten noch einmal hervorgehoben", so die Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt.
Zudem unterstrich das Verfassungsgericht, dass die berufliche Schweigepflicht sowie die Immunität der ESM-Gouverneure den Unterrichtungsverpflichtungen des Deutschen Bundestages nicht im Wege stehen dürfe. Auch dies müsse Deutschland bei Ratifizierung gegenüber den anderen europäischen ESM-Staaten deutlich machen.
Zu den Folgen der beiden vom Verfassungsgericht thematisierten Vorgaben erläutert Gerda Hasselfeldt: "Bei den beiden völkerrechtlichen Vorbehalten geht es lediglich darum, die von der Bundesregierung vertretene Rechtsposition gegenüber den anderen Vertragspartnern wirksam zu machen."
Druckversion