Urteil des Verfassungsgerichts trifft wichtige Klarstellung und wird Suche nach breitem Konsens erleichtern

Heute hat das Bundesverfassungsgericht Teile der Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale Koalition im vergangenen November für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt:

„Es ist in der Tat schwierig, die Frage nach dem negativen Stimmgewicht verfassungskonform zu lösen. Wir müssen jetzt aufeinander zugehen und werden zum Ende der Sommerpause den anderen Fraktionen Gespräche anbieten. Es wird nach diesem Urteil etwas leichter sein, einen Kompromiss zu finden. Das Gericht hat einige Leitplanken aufgezeigt. Der Druck auf die Politik ist größer geworden. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt den Konsens schaffen. Ziel muss sein, ein zügiges Ergebnis zu erarbeiten, das von einer breiten Mehrheit getragen wird. Wichtig ist die Feststellung, dass die Überhangmandate an sich nicht verfassungswidrig sind. Es geht nur um die Größenordnung und die Frage des Ausgleichs. Über diese Dinge werden wir reden müssen.“

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