Video-Statement von Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer und Chefarzt der DRK-Frauenkliniken Berlin-Westend erläutert, warum der Gesetzentwurf zur Regelung der Spätabtreibung notwendig und richtig ist.

Wortlaut des Statements:
 
Ich glaube der Gesetzentwurf ist notwendig, weil im medizinischen Abbruchsrechts, wenn es um medizinische Indikationen einiges nicht gut gelöst ist.
 
Wir haben gute Lösungen bei der Notlagenregelung bis zur 12. Woche. Die Regelungen danach bei medizinischer Indikation sind nicht gut, weil grundsätzlich der Arzt, der die Indikation stellt zum Schwangerschaftsabbruch, dieser Arzt muss nicht beraten nach der jetzigen Gesetzesvorgabe. Die Frau muss keine Zeit haben des Überdenkens, also es kann sofort gehandelt werden nach Diagnose. Und zum jetzigen Zeitpunkt fehlt auch, dass wir die Möglichkeit haben, dass die Patientinnen eine unabhängige Beratung einmal hat, nämlich die Möglichkeit psycho-sozial beraten zu werden in diesen schwierigen Fragen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht drin.
 
In dem vorgelegten Entwurf ist dieses enthalten und deswegen entspricht dieser Entwurf auch demjenigen, was die Bundesärztekammer für sinnvoll hält. Es sind einige kleine Bereiche noch zu regeln. Die Fragen also inwieweit das alles mit einem Bußgeld behaftet sein soll oder nicht. Ein weiterer Bereich ist inwieweit das Personenstandsgesetz damit in Übereinstimmung steht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es Abbruchsschwangerschaftsstatistikrecht und das Personenstandsgesetz noch nicht in Übereinstimmung befindlich. Aber insgesamt, wenn es gelingen sollte jetzt in dieser Legislaturperiode noch mal zu einer Veränderung zu kommen, dann haben wir die Situation, dass den Bedürfnissen der Schwangeren, ihrem schweren Konflikt - es gibt keinen schwereren Konflikt, als eine Frau, die nicht in der Lage ist, ihr Ungeborenes auszutragen - das ist ein Konflikt, der lebenslang anhalten kann in der Nachwirkung. Wenn wir diesem Konflikt für die Frau besser gerecht werden können und für alle, die damit beteiligt sind, für die Familie, für die anderen Geschwister, die vielleicht schon da sind, für den Ehemann, aber auch für den Arzt, denn Ärzte und Hebammen sind ja diejenigen, die beim Schwangerschaftsabbruch auch dabei sind.
 
Und wir brauchen eine bessere Regelung. Und ich glaube, wenn wir diese Regelungen mit diesem Entwurf oder mit einer Veränderung dieses Entwurfs haben, dann haben wir eine bessere Situation in Deutschland.
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