Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die bestehende Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bedarf dringend einer Überarbeitung. Aus formalen Gründen wäre eine parlamentarische Befassung mit dem Thema gar nicht vorgesehen, da die Reform der HOAI eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung der Länder ist. Dennoch hat die CSU-Landesgruppe nach der geäußerten Kritik aus den Reihen der Betroffenen unverzüglich mit dem zuständigen Ministerium, aber auch mit betroffenen Architekten und Ingenieuren Kontakt aufgenommen.

Heute fand gemeinsam mit dem Präsidenten der Bayerischen Ingenieurkammer Bau, dem Präsidenten der Bayerischen Architektenkammer, dem Vorstandsvorsitzenden des AHO sowie dem zuständigen Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium ein eingehendes Gespräch über die zwingend erforderlichen Änderungen am vorliegenden Entwurf statt. Dabei hat der im Bundeswirtschaftsministerium zuständige Staatssekretär Hartmut Schauerte zugesagt, dass der Entwurf bis Ende Juni 2008 grundlegend überarbeitet wird. So sollen z. B. die Honorare deutlich erhöht und die Leistungsphasen 6 bis 8 wieder in den verbindlichen Teil aufgenommen werden. Herr Staatssekretär Schauerte sagte zu, den Entwurf intensiv mit den Vertretern der Kammern zu diskutieren, bevor das Bundeskabinett eine Entscheidung treffen wird. Die Präsidenten der Bayerischen Ingenieurkammer Bau und der Bayerischen Architektenkammer sowie der Vorstandsvorsitzende des AHO begrüßten die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Architekten und Ingenieure in unserem Land haben in der Vergangenheit ausgezeichnete und qualitativ hochwertige Leistungen erbracht. Die novellierte HOAI soll dies auch künftig sicherstellen und gleichzeitig die europarechtlichen Vorgaben erfüllen und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – transparenter und unbürokratischer werden.

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