Gespräch der CSU-Landesgruppe mit Bayerischer Staatsministerin Christa Stewens

Die Protestaktionen der bayerischen Hausärzte und die in der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft sowie zunehmend auch unter den Patienten verbreiteten Sorgen um die Zukunft der patientennahen medizinischen Versorgung in Bayern sind ernst zu nehmen.

Wesentliche Gründe für die Verunsicherung sind:

  • die mangelnde Klarheit über die künftige Honorierung ärztlicher Leistungen,
  • die derzeit noch unabsehbaren konkreten Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds unter den Bedingungen eines bundesweit einheitlichen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie
  • mangelnde Klarheit über zusätzliche Belastungen aus dem noch zu erarbeitenden neuen Risikostrukturausgleich zum Ausgleich der unterschiedlichen Versichertenstrukturen zwischen den Krankenkassen.

    In allen Punkten ist schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die bayerischen Versicherten und niedergelassenen Ärzte nicht am Ende als Verlierer dastehen.

    Dies ist das Ergebnis eines intensiven Meinungsaustauschs zwischen der CSU-Landesgruppe und der Bayerischen Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens, vom Freitag dieser Woche. Oberste Priorität muss die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen ärztlichen und insbesondere hausärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger haben.

    Die CSU-Landesgruppe unterstützt deshalb die Bayerische Staatsregierung in ihrer Forderung an die Krankenkassen, mit der Hausärzteschaft unverzüglich Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Zugleich fordert sie die Bundesgesundheitsministerin auf, so rasch wie möglich die noch unerledigten Arbeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für einen geordneten Start des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 zu schaffen.

    Dazu gehört eine nachvollziehbare und praktikable Umsetzung der Konvergenzklausel zum Schutz vor unangemessenen Mittelabflüssen aus Bayern sowie rasche Klarheit über die konkreten Belastungswirkungen des neuen Risikostrukturausgleichs. Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist aufgefordert, für angemessene Ärztehonorare zu sorgen.

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