Umfassende Modernisierung des Vergaberechts abgeschlossen
Das Bundeskabinett hat heute das Wettbewerbsregistergesetz beschlossen. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier (MdB), und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Barbara Lanzinger (MdB):
Karl Holmeier: „Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert von über 300 Milliarden Euro an private Unternehmen. Ein Wettbewerbsregister, in das bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen oder Strafbefehle und Bußgeldentscheidungen eingetragen werden, hilft, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir aber darauf achten, dass das Wettbewerbsregister nicht zu einer politischen Spielwiese wird.“
Barbara Lanzinger: „Eine vorzeitige Löschung der Eintragung in das Wettbewerbsregister muss unter bestimmten Bedingungen möglich sein, z.B. dann, wenn das Unternehmen nachweislich geeignete Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen hat. Dann sollten ihm aber nur die zur Deckung des Verwaltungsaufwands unbedingt notwendigen Kosten auferlegt werden, wir wollen keine Sanktionierung durch die Hintertür. Das Bundeskartellamt als registerführende Behörde muss außerdem Leitlinien für die Selbstreinigung erarbeiten. Dafür werden wir sorgen. Mit der Einführung eines Wettbewerbsregisters auf Bundesebene entfallen gleichzeitig die Länderregister. Nun sollten auch die Bundesländer ihre Landesvergabegesetze abschaffen. Die Vergabepraxis wird durch die zusätzlichen Landesvergabegesetze unnötig umständlich und intransparent. Es wird Zeit, dass die Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen und einheitlich das bundesweit geltende Vergaberecht anwenden.“
Hintergrund: Das Wettbewerbsregistergesetz ist der letzte Baustein der umfassenden Modernisierung des Vergaberechts in dieser Legislaturperiode. Zuvor wurden bereits das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sowie die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Deutschen Bundestag verabschiedet, mit dem Vergabeverfahren deutlich effizienter, einfacher und flexibler gemacht wurden. Kleine und mittlere Unternehmen können leichter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Wettbewerb, Transparenz und die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sind sichergestellt.
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