Verordnung schafft einheitliches und verbindliches Regelungskonzept zum Wohle aller Verbraucher

Am heutigen Donnerstag wird die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Hansjörg Durz:

Joachim Pfeiffer:
„Mit der Verabschiedung der TK-Transparenzverordnung stellen wir eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information des Verbrauchers über die Merkmale seines TK-Dienstes sicher. Kern der Verordnung ist das anbieterübergreifend einheitlich gestaltete Produktinformationsblatt, das der Anbieter dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen muss. Mit der Verpflichtung des Anbieters, auf der monatlichen Rechnung den Vertragsbeginn und das Ende der Mindestvertragslaufzeit anzugeben, wird zudem eine zuverlässige und praktikable Informationsmöglichkeit im Hinblick auf einen möglichen Anbieterwechsel geschaffen. Bei bestimmten Mobilfunktarifen, die bei inländischen Datentarifen keine beschränkte Datenvolumen mit einer Geschwindigkeitsreduzierung oder unbeschränkte Datenvolumen enthalten, sieht die VO schließlich kostenlose Warnhinweise bei übermäßigem Datenverkehr vor. Dies schützt den Endnutzer vor unerwartet hohen Rechnungen.“

Hansjörg Durz:
„Analysen von Telekommunikationsverträgen haben ergeben, dass Anbieter zum Teil nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate tätigen. Einfacher ausgedrückt: Der Kunde weiß nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Zudem haben Messstudien zur Dienstqualität breitbandiger Internetzugänge gezeigt, dass zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich gelieferten Datenübertragungsrate zum Teil erhebliche Diskrepanzen bestehen. Einfacher ausgedrückt: Häufig kommt beim Kunden weniger an als vertraglich vereinbart. Bei beiden Problemen schaffen wir Abhilfe: Künftig kann der Kunde vor Vertragsabschluss mit einem Blick auf das bewusst schlank gestaltete Produktinformationsblatt erkennen, mit welcher Datenübertragungsrate er konkret rechnen kann. Nach erfolgter Anschlussschaltung bietet ihm ein vom Anbieter verpflichtend einzuführendes Messtool die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit auf einfache Weise nachzuprüfen. Alternativ kann er auch auf ein von der Bundesnetzagentur bereitgestelltes Messtool (unter www.breitbandmessung.de) zurückgreifen. Durch Transparenz schaffen wir die Voraussetzungen für einen echten Qualitätswettbewerb.“

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