Heute hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:
„Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Mit der Mindestlohnanpassungsverordnung wird der Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni 2016 rechtsverbindlich. Arbeitnehmer haben künftig brutto 34 Cent pro Stunde mehr in der Tasche. Das begrüße ich. Allerdings müssen auch die Warnungen der Wirtschaft ernst genommen werden. Die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns sind gut eineinhalb Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend evaluierbar. Die gesetzlich vorgesehene gründliche wissenschaftliche Evaluation des Mindestlohngesetzes im Jahr 2020 bleibt damit weiter auf der Tagesordnung, genauso wie der nach wie vor bestehende gesetzliche Nachbesserungsbedarf des Mindestlohngesetzes. Wir setzen uns weiter dafür ein, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen sowie Vereinfachungen und Erleichterungen für die Betriebe zu erzielen.“