Leistungen in der Grundsicherung steigen: Eltern mit Kindern zwischen sieben und vierzehn Jahren profitieren besonders

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Neufestsetzung der existenzsichernden Leistungen in der Grundsicherung und für Asylbewerber beschlossen. Dazu erklärt der sozialmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deut-schen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Deutschland steht wirtschaftlich sehr gut da. Hiervon profitieren auch diejenigen, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind: Ab 2017 steigen die Regelsätze.

Besonders erfreulich ist, dass Eltern für Kinder zwischen sieben und vierzehn Jahren nun deutlich mehr Geld erhalten.

Zudem begrüßen wir ausdrücklich die gesetzliche Klarstellung, dass für Erwachsene mit Behinderungen, die im Haushalt der Eltern leben, die Regelbedarfsstufe 1 gilt. Damit wird die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus 2014 umgesetzt und die in der Vergangenheit bestandene Unklarheit, ob den Betroffenen lediglich die niedrigere Regelbedarfsstufe 3 oder die höhere Regelbedarfsstufe 1 zusteht, endgültig beseitigt. Positiv sind auch die abweichenden Bedarfssätze für Asylbewerber, die niedrigere Leistungen und mehr Sachleistungen ermöglichen. Damit werden u.a. die Festlegungen des Koalitionsausschusses vom 13. April 2016 umgesetzt und die bayerische Praxis bundesrechtlich abgesichert. Ich hätte mir im Asylbewerberleistungsgesetz eine klare gesetzliche Regelung gewünscht, wonach die Beträge fortgeschrieben werden, die als Sachleistungen erbracht und auf den Bedarfssatz angerechnet werden. Eine Besserstellung von Asylbewerbern gegenüber SGB II-Leistungsbeziehern darf es in keinem Fall geben. An dieser Stelle gibt es noch Diskussionsbedarf.“

Hintergrund:

Die Höhe der existenzsichernden Leistungen in Deutschland ist nicht das Ergebnis eines politischen Überbietungswettbewerbs, sondern bemisst sich nach einem gesetzlich normierten methodischen Verfahren. Grundlage für die Höhe der Regelbedarfe sind die durch die Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS) nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsangaben unterer Einkommensgruppen. Mit dem heutigen Beschluss hat das Bundeskabinett die Ergebnisse der EVS 2013 für Bezieher der Grundsicherung und für Asylbewerber umgesetzt.

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