Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung muss umfassend geschützt werden
Heute hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Am morgigen Donnerstag findet die 2./3. Beratung im Plenum statt. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser, MdB und der zuständige Berichterstatter Alexander Hoffmann, MdB:
Heute hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Am morgigen Donnerstag findet die 2./3. Beratung im Plenum statt. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser, MdB und der zuständige Berichterstatter Alexander Hoffmann, MdB:
Michael Frieser: „Lange hat die Unionsfraktion dafür gekämpft, jetzt ist es soweit: Das Sexualstrafrecht wird reformiert und deutlich verschärft. Künftig gilt der klare Grundsatz ‚Nein heißt nein!‘ Zwar ist die Beweisbarkeit bei Sexualstraftaten meist schwierig – das darf uns aber nicht davon abhalten, Schutzlücken im Gesetz zu schließen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Teil der jedem Menschen gebührenden Würde muss umfassend geschützt werden. Auch das sogenannte Grapschen wird endlich ein eigener Straftatbestand. Es ist unangemessen, dass verbale Entgleisungen als Beleidigungen bestraft werden können, während tätliche Übergriffe oft straffrei bleiben, obwohl sie das Opfer viel stärker belasten.“
Alexander Hoffmann: „Erst auf unseren Druck hin hatte sich das Bundesjustizministerium an die Reform gemacht, dann aber einen halbherzigen, lückenhaften Vorschlag vorgelegt. Alles, was Bundesjustizminister Maas immer öffentlichkeitswirksam fordert, fehlte in seinem eigenen Gesetzentwurf, den wir im parlamentarischen Verfahren nun gründlich überarbeitet und ergänzt haben. Auch die Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe auf Frauen stattfinden, stellen wir nun unter Strafe. Damit sind Übergriffe wie in der Silvesternacht in Köln oder beim Karneval der Kulturen in Berlin-Kreuzberg gemeint, bei denen Frauen stets von mehreren Männern aggressiv ‚angetanzt‘, also bedrängt, intim berührt und teilweise auch noch bestohlen wurden. Aber wenn der Nachweis der Beteiligung an einer Schlägerei zum Beispiel in einem Bierzelt bereits zur Strafbarkeit genügt, dann muss doch auch die Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe an Frauen begangen werden, endlich bestraft werden!“
Kein Verständnis haben die beiden CSU-Politiker für die Haltung der SPD, die Reform des Sexualstrafrechts erst Ende September auf die Tagesordnung zu setzen. „Ursprünglich sollte das Gesetz gleich am Freitag auch im Bundesrat beschlossen werden, damit es noch im Sommer in Kraft treten kann“, so Michael Frieser. „Es ist unverantwortlich, dass unser Koalitionspartner bei so einem wichtigen Thema noch immer auf der Bremse steht, obwohl wir uns doch einig sind“, so Alexander Hoffmann.
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