Mindestlohnkommission entscheidet zum ersten Mal über Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.

Die Mindestlohnkommission hat heute das erste Mal seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes über dessen Anpassung entschieden. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat heute das erste Mal über die Anpassung des Mindestlohnes entschieden. Für uns sind dabei drei Dinge wichtig: Ein angemessener Mindestschutz für die Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen und ein Mindestlohn, der Beschäftigung nicht gefährdet. Alle drei Punkte sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt sichergestellt, wenngleich eine gründliche wissenschaftliche Evaluation des Mindestlohnes noch aussteht. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heutigen Beschluss der Kommission.

Kein Verständnis habe ich für Forderungen aus Teilen des Gewerkschaftslagers nach Anhebung des Mindestlohnes auf neun Euro und mehr. Ich empfehle einen Blick ins Gesetz: Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohnes nachlaufend an der Tarifentwicklung. Der Gesetzgeber hat insoweit vor zwei Jahren bei Verabschiedung des Mindestlohngesetzes einen gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner umgesetzt. Daran sollten sich alle Beteiligten halten und die heute beschlossene Anhebung des Mindestlohnes nicht kleinreden.“

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