Neues Anti-Terror-Paket auf den Weg gebracht

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth und der innenpolitische Sprecher Stephan Mayer:

Stephan Harbarth: „Auch Deutschland steht im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus. Zur Bekämpfung der besonders gefährlichen internationalen Terrornetzwerke müssen wir für den bestmöglichen Informationsaustausch zwischen den Nationalstaaten sorgen und vorhandene Informationen besser vernetzen. Wenn Terroristen grenzüberschreitend agieren, dürfen unsere Sicherheitsbehörden keinen nationalen Tunnelblick haben. Mit dem neuen Anti-Terror-Paket soll das Bundesamt für Verfassungsschutz deshalb die Möglichkeit erhalten, insbesondere mit unseren Partnern in Europa und in der NATO, gemeinsame Dateien zu führen und vorhandene Erkenntnisse rasch auszutauschen.

Darüber hinaus schließen wir mit dem Anti-Terror-Paket auch eine Sicherheitslücke bei den Prepaid-Karten. Niemand wird künftig mehr unter falschen Angaben zu seiner Person eine solche Karte kaufen und nutzen können.

Zudem bekommt die Bundespolizei die Möglichkeit, verdeckte Ermittler einzusetzen; das heißt Beamte, die in kriminelle Gruppen unter einer Legende eindringen. Das ist insbesondere im Kampf gegen die hoch konspirative Schleuserkriminalität von großer Wichtigkeit.

Ein starker Staat und die Gewährleistung von Sicherheit sind unserer Fraktion ein zentrales Anliegen. Das gehört zum Markenkern von CDU und CSU und das unterstreichen wir erneut mit diesem Gesetz.“

Stephan Mayer: „Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, ergriffen, um die Bürger unseres Landes vor Terrorangriffen in unserem Land zu schützen. Dafür müssen wir unsere Sicherheitsarchitektur immer wieder auf den Prüfstand stellen und identifizierte Lücken rasch schließen. Dies haben wir mit dem Aufbau der BFE+ bei der Bundespolizei und der massiven sachlichen und personellen Verstärkung unserer Sicherheitsbehörden getan. Wo gesetzgeberisches Handeln geboten ist, handeln wir ebenfalls. So auch mit dem von der Koalition jetzt vorgelegten Gesetzentwurf.

Der Messerangriff, den ein 15jähriges Mädchen aus der salafistischen Szene Anfang des Jahres auf einen Bundespolizisten in Hannover verübt hat, verdeutlicht das Bedrohungspotential, das gerade von bereits sehr jungen radikalisierten Menschen ausgehen kann.

Wir werben deshalb dafür, sich im Zusammenhang mit den anstehenden Beratungen auch noch einmal die Bestimmung des Bundesverfassungsschutzgesetzes anzuschauen, die die Speicherung von Minderjährigen bislang nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässt. Hier sollten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner noch einmal überlegen, ob wir uns nicht den teilweise in den Ländern bereits bestehenden praxisgerechteren Regelungen anschließen sollten. Dies gilt umso mehr, als der Verfassungsschutzverbund in unserem Land auf einheitliche Speicherschwellen angewiesen ist.“

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