Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner in der Bundestagsdebatte zur Palliativversorgung und Hospizarbeit in Deutschland, 17.10.2024:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Wir beraten heute einen Antrag. Ich bin sehr dankbar – das möchte ich zu Beginn meiner Rede sagen –, dass wir gerade im Bereich der Palliativ- und der Hospizangelegenheiten in unserem Land tatsächlich versuchen, einen parteiübergreifenden Konsens zu organisieren. Für mich ist es ganz wichtig, dass wir miteinander eine Anhörung zu diesem Thema organisieren, dass wir das Gesetz, das wir im Jahr 2015 gemeinschaftlich – damals auch mit der Zustimmung der Grünen – auf den Weg gebracht haben, evaluieren lassen und dass wir uns die Strukturen im Hospiz- und Palliativbereich anschauen.

Mir ist vor allem daran gelegen, dass wir uns in der Diskussion auch damit beschäftigen, welche Palliativsituationen zum Beispiel im Notfall eintreten. Wir haben jetzt noch ein Notfallgesetz vor der Brust, und wir wissen, dass zwischen 3 und 10 Prozent der Menschen, die eine Notarztversorgung brauchen, weswegen häufig ein Krankenwagen kommen muss, in einer Palliativsituation sind.

Da haben wir noch nicht ausreichend gute Antworten auf die Frage, was wir machen, damit es nicht zu einer Überversorgung kommt. Das ist ein Anliegen, das wir in der Anhörung dringend besprechen müssen.

Der zweite Punkt ist: Wir wissen, dass rund 1,9 Millionen Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden, in einer palliativen Situation sind. Diese Situation ist unterschiedlich intensiv. Aktuell können wir in unserem Land pro Jahr lediglich 100 000 Personen eine angemessene Versorgung zukommen lassen. Das ist natürlich zu wenig. Auch dabei droht nämlich immer das Problem der Unterversorgung.

Ich werbe auch hier darum, dass wir uns bei der Anhörung diesbezüglich noch mal ernsthaft das Krankenhaustrukturgesetz anschauen. Was wir aktuell erleben, ist, dass die Vorgaben im Krankenhausstrukturgesetz dazu führen, dass lediglich 30 Prozent der Palliativstationen diese Vorgaben erfüllen können. Das bedeutet, 70 Prozent der Palliativstationen können die Vorgaben des Krankenhausstrukturgesetzes nicht erfüllen. Das kann uns nicht zufriedenstellen, und deswegen werbe ich sehr dafür, dass wir uns das noch mal im Detail an-schauen.

Man schaue sich genau an, worum es inhaltlich geht: Menschen, die auf einer Palliativstation liegen, sind ja nicht von der Grunderkrankung her palliativ, sondern sie haben als Grunderkrankung beispielsweise Lungenkrebs, und deshalb ist die Zuordnung so schwierig. Meine ernsthafte Sorge ist, dass die Krankenhausreform dazu führt, dass ein geringerer Anreiz besteht, zusätzlich benötigte Strukturen im Palliativbereich tatsächlich auf-zubauen.

Das sind Kernanliegen, die wir – hoffentlich parteiübergreifend – in den Anhörungen noch mal gemeinsam adressieren sollten. Dafür wäre ich sehr dankbar. Schön, dass wir heute Abend in einer großen Gemeinschaft dieses Thema dem Anlass entsprechend miteinander debattieren.

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