Redeauszug der Bundestagsabgeordneten Mechthilde Wittmann in der Bundestagsdebatte zur Migrationspolitik, 10.10.2024:
Ich darf Ihnen sagen: Ich bin einigermaßen erschüttert. Wenn ich mir anhöre, welche Migranten offenkundig in ganz großer Mehrheit zu uns nach Deutschland gekommen sind, und gleichzeitig höre, dass unser Wirtschaftswachstum im Minusbereich ist, dann stelle ich fest, dass die Politik der Ampel um ein x-Faches schlechter sein muss, als wir sie bisher wahrgenommen haben. Denn angeblich haben wir nur hochkarätige Leistungsträger im akademischen Bereich bei uns aufgenommen, die dieses Land ausschließlich nach vorne bringen, oder Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft brauchen, um die Ukraine wieder aufzubauen.
Ich habe selten einen so wirren Unfug gehört wie in dieser Debatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 3,1 Millionen Schutzsuchende haben wir in Deutschland, die sich zu Recht oder Unrecht auf einen Fluchtgrund berufen. Tatsächlich asylberechtigt sind nach Grundgesetz – lesen hilft! – 2,7 Prozent.
Nein, die hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Das tut mir leid. Vielleicht ist auch Rechtskunde manchmal nicht schlecht.
Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass es Gründe gibt, Menschen, die sich zu Unrecht hier aufhalten, aus humanitärer Veranlassung vorübergehenden Schutz in unserem Land zu gewähren. Daraus folgt unmissverständlich, dass dies nicht mit dem Staatsangehörigkeitsrecht verbunden werden kann.
Das ist auch der Hintergrund unseres Antrags. Wir wollen das von Ihnen in seinem Sinn vollkommen veränderte Staatsbürgerschaftsrecht angehen. Sie glauben, das sei eine Belohnung für einen unauffälligen Aufenthalt hier. Nein, Staatsbürgerschaft ist auf Dauer angelegt, für immer, lebenslang. Es geht darum, sich bekannt zu haben zur Rechtsordnung, zur Werteordnung und zu alldem, was dieses Land ausmacht und, mit Verlaub, auch wunderbar macht durch die Staatsbürger, die wir hier schon haben.
Die Staatsbürgerschaft kann eben nicht einfach ersessen werden.
Sie kann nicht ersessen werden durch die faktische Verfestigung des Aufenthalts der Asylbewerber aufgrund der Überforderung des BAMF durch die schiere Anzahl der Asylbewerber, die sich unter Ihrer Regierung verdreifacht hat, durch Kürzungen im BAMF um 11 Prozent beim Personal, aufgrund der Dauer der Verfahren an den Verwaltungsgerichten, aufgrund eines Asylfolgeantrags, der Nichtrückführbarkeit und aufgrund von Abschiebehinderungsgründen. Auf diese Art und Weise kann es dazu kommen, dass man die Zeit irgendwann ersessen hat.
Deswegen ist die Konsequenz: Vorübergehende Aufenthalte, die im Regelfall durch Rechtsbruch herbeigeführt worden sind, und illegales Überschreiten unserer Staatsgrenzen berechtigen ausnahmslos nicht zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Die Dauer des vorübergehenden Schutzes darf gerade nicht mitangerechnet werden; denn die Illegalität kann nicht der Schritt in ein legales Verhalten sein.
Vor diesem Hintergrund müssen wir alles prüfen. Ich sage Ihnen: Es prüfe, wer sich ewig bindet. Das gilt auch in diesem Fall: dauerhafte Staatsbürgerschaft nur für dauerhafte Staatsbürger!
Vielen Dank.