Zu Bundestagsdrucksachennummer 20/11989 hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betreffend die Berichterstattung über unzulässige Auftragsvergaben in der Abteilung Digitale Verwaltung im BMI beantwortet. Ausgangspunkt ist die Presseberichterstattung des Nachrichtenmaganzins DER SPIEGEL vom 26. April, die am 9. Juni vom SPIEGEL noch einmal erhärtet worden ist. Hierin hatte das Nachrichtenmagazin Interessenskonflikte zwischen dem amtierenden Leiter der Abteilung für Digitale Verwaltung – Steuerung OZG im BMI, Ernst Bürger, und externen Beraterfirmen dargelegt. Infolge dessen hatte die CDU/CSU-Fraktion ihr parlamentarisches Fragerecht genutzt, um dem Vorgang auf den Grund zu gehen.
Zur Antwort der Bundesregierung können Sie Alexander Hoffmann MdB, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag, gerne wie folgt zitieren:
„Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage grenzt an verfassungswidriger Antwortverweigerung. Bei 10 von 31 Fragen, die unsere Fraktion gestellt hat, verweigert die Bundesregierung eine Antwort in der Sache dem Hinweis‚ Der Abschluss der Prüfung der Internen Revision bleibt abzuwarten. Mit Blick darauf, dass die Veröffentlichungen des SPIEGEL zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung bereits zwei Monate lang bekannt waren, die Vorgänge wegen der Nachfragen des SPIEGEL dem BMI aber bereits länger bekannt sein müssen, ist dieser Umgang mit dem parlamentarischen Fragerecht nicht akzeptabel. Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich verpflichtet, dem Parlament umfassend Auskunft zu erteilen. Stattdessen versteckt sie sich hinter Hinhalteerklärungen. Wer nichts falsch gemacht hat, hat nichts zu verbergen!
Allerdings haben die Fragen offengelegt, dass beim BMI in ganzen acht Fällen von Rahmenverträgen mit einem Auftragsvolumen von insgesamt sage und schreibe 21.108.294,36 Euro keine Arbeitszeiterfassung der Beraterfirmen notwendig waren (Antwort auf Frage 17). Zwei Rahmenverträge hatten ein alleiniges Auftragsvolumen von über 2,4 Mio. bzw. 15,3 Mio. Euro. Hier ist das Geld der Steuerzahler mit ganz großer Kanone rausgefeuert worden, ohne dass kontrolliert worden ist, inwiefern die Arbeitsleistung auch tatsächlich erbracht worden ist. Gebracht hat es für die Digitalisierung der Deutschen Verwaltung bislang erkennbar wenig. Der vom SPIEGEL aufgeworfene Vorwurf der Vetternwirtschaft hat sich damit erhärtet.
Zudem wird von der Bundesregierung zugegeben, dass der zuständige Staatssekretär diese Art der Auftragsvergabe für intransparent hielt und die weitere Nutzung untersagt hat (sh. Antwort zu Frage 18a). Dies zeigt einen deutlichen Riss zwischen dem Staatssekretär und seinem Abteilungsleiter, die anscheinend gegeneinander gearbeitet haben. Man fragt sich, was bemerkenswerter ist: Die Tatsache, dass so etwas in einem Bundesministerium passiert. Oder die Tatsache, dass so etwas von der Bundesregierung ohne Scham zugegeben wird.
Da Frau Faeser trotz alledem an ihrem Parteifreund Ernst Bürger festhält, hat sie ihre politische Zukunft mit seiner verbunden.“