Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Hansjörg Durz in der Bundestagsdebatte zur TK-Mindestversorgung, 13.6.2024.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Stromnetze sind das Rückgrat unserer Energieversorgung und garantieren, dass in jedem Haushalt und in jedem Unternehmen das Licht angeht und die Maschinen laufen.

Im digitalen Zeitalter gehören aber längst auch digitale Netze zur Daseinsvorsorge, sodass digitale Teilhabe am wirtschaftlichen und am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Unser aller Ziel muss sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land flächendeckend Zugang zu Gigabitnetzen haben.

Zur Wahrheit gehört aber, dass das nicht nur viel Geld kostet, sondern auch nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Da alle Bürgerinnen und Bürger aber Zugang zum Internet brauchen, haben wir in der letzten Wahlperiode gemeinsam mit der SPD in das Telekommunikationsgesetz ein Recht auf schnelles Internet aufgenommen. Damit haben Verbraucher seit Juni 2022 Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. So haben wir die Daseinsvorsorge gestärkt.

Gerade in der Coronapandemie haben wir alle erlebt, wie richtig diese Entscheidung war; denn Arbeiten oder Schulunterricht von zu Hause ist ohne Internetverbindung schlicht nicht möglich. Dabei muss eine gleichzeitige Internetnutzung von mehreren Familienmitgliedern in einem Haushalt auch tatsächlich möglich sein und darf nicht nur unter Laborbedingungen funktionieren.

Als ein Kriterium für die Mindestversorgung wurde festgelegt, dass sich die Geschwindigkeit an der Bandbreite orientieren muss, die 80 Prozent der Haushalte in Deutschland mindestens nutzen. Das sind aktuell laut Bundesnetzagentur 16,7 Megabit pro Sekunde im Download. Die 80-Prozent-Vorgabe sorgt übrigens dafür, dass Verbesserungen beim Ausbau insgesamt auch zur Anhebung der Mindestgeschwindigkeit führen.

Jetzt will die Bundesregierung die Mindestgeschwindigkeit zwar erhöhen, aber nur von aktuell 10 auf zukünftig 15 Megabit pro Sekunde im Download. Das ist so unterambitioniert, dass damit noch nicht einmal das festgelegte Kriterium erfüllt wird, und eindeutig zu wenig.

Die Bundesnetzagentur geht aktuell von etwa 400.000 unterversorgten Haushalten in Deutschland aus. Dass dabei nur etwa 5.000 Anzeigen bei der Bundesnetzagentur eingingen – also Anzeigen, dass man unterversorgt ist – und letztlich bisher nur ein einziges Unternehmen zur Versorgung verpflichtet wurde, hat im Ausschuss zu Stirnrunzeln und einer Reihe von Nachfragen geführt. Das passt nicht zusammen.

Liegt es vielleicht daran, dass das Mess-Tool der Bundesregierung zur Feststellung der Mindestbandbreite zu bürokratisch ist? Wer die vorgeschriebenen 30 Messungen innerhalb von drei Tagen einmal durchgeführt hat, weiß, wovon ich spreche. Dieses Verfahren motiviert zum Aufgeben. Auch das Antragsformular ist eine Bürokratie sondergleichen und hat selbst die Ausschussvorsitzende ins Grübeln gebracht.

Hier bedarf es unbedingt einer Überarbeitung.

Klar ist aber auch, dass der Rechtsanspruch nur Reparatur ist, nicht die Lösung. Ziel bleibt der flächendeckende Ausbau mit Gigabitnetzen. Dieser verbessert auch die Mindestversorgung. Deshalb müssen Sie umsetzen und nicht bremsen.

Dafür gebe ich zwei Beispiele.

Erstens. Die MIG, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, wurde in der letzten Wahlperiode ins Leben gerufen, um genau die Gebiete mit Mobilfunk zu versorgen, die eben unterversorgt sind. Es hat zweifellos gedauert, bis sie ihre Arbeit aufgenommen hat.

Und ja, es müssen Meilensteine definiert werden. Aber wenn man bedenkt, dass derzeit 1.127 Standorte in der Vorbereitung sind, dass dort Funkmasten errichtet werden können, dann ist klar: Dieser Prozess darf nicht einfach beendet werden, sondern muss zum Ergebnis geführt werden.

Und zweitens brauchen wir jetzt endlich das schon so lange zugesagte und angekündigte Telekommunikations- Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, das TK-NABEG. Da es keine Einigung innerhalb der Ampel gibt, wird dieses Gesetz seit Monaten zwar immer wieder auf die Tagesordnung des Kabinetts genommen, aber dann wieder abgesetzt.

Was für Stromleitungen gilt, muss aber auch für digitale Infrastrukturen gelten. Sie sind in überragendem öffentlichem Interesse. Zünden Sie doch das Deutschlandtempo, und verabschieden Sie das TK-NABEG!

Vielen Dank.

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