Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke in der Bundestagsdebatte zu Leistungen für Asylbewerber, 12.6.2024:

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Was für eine Megaklatsche war die Europawahl für die Ampel! Das ist die verdiente Quittung für eine Politik, die nur noch frustriert und polarisiert.

Die Menschen haben es so satt, von der Ampel immer vollmundige Ankündigungen und große Worte zu hören, die in der Realität nichts anderes sind als leere Versprechungen und große Tatenlosigkeit. Hört endlich auf, die Menschen zu frustrieren! Macht endlich gute Politik!

Wir brauchen einen Politikwechsel in Deutschland:

in der Wirtschaftspolitik, in der Asylpolitik. Die Bürger erwarten zu Recht, dass nicht Schlepper und Schleuser darüber entscheiden, wer in unser Land kommt, sondern dass es der Staat ist, der darüber bestimmt. Das bedeutet auch, dass diejenigen, die keinen Schutzgrund haben, unser Land wieder verlassen müssen, nicht irgendwann, sondern jetzt, so schnell wie möglich.

Staaten wie Finnland, Schweden und Dänemark machen es uns vor. Die setzen auf Abschiebungen, sind aber äußerst erfolgreich bei der freiwilligen Ausreise. Lasst uns diese Staaten endlich mal zum Vorbild nehmen und die freiwillige Ausreise aus Deutschland massiv stärken!

Das wollen wir mit unserem Antrag.

Dazu braucht es eine Neuordnung der Asylleistungen. Die Asylleistungen müssen runter, aber nicht pauschal. Wir wollen vielmehr, dass diejenigen, die Deutschland verlassen müssen und ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, eine spürbare Leistungskürzung erfahren. Wer seine Ausreisepflicht verletzt, der soll in Zukunft nur noch das physische Existenzminimum erhalten. Das verstärkt den Anreiz, freiwillig seiner Ausreisepflicht nachzukommen und Deutschland zu verlassen. So steuern wir besser illegale Migration und setzen auch ein klares Signal der Begrenzung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, rund 240.000 Personen in Deutschland sind ausreisepflichtig.

Davon haben rund 190.000 eine Duldung. Auch diese Personengruppe wollen wir mit einbeziehen, wenn die freiwillige Ausreise tatsächlich möglich und individuell zumutbar ist; denn die Duldung ändert ja nichts an der Ausreisepflicht. Der Staat verzichtet hier lediglich auf die Abschiebung.

Allen, die jetzt sagen: „Das geht doch gar nicht“, rufe ich zu: „Sehr wohl, der verfassungsrechtliche Spielraum ist hierfür gegeben.“ Das hat die Sachverständigenanhörung klar und eindeutig ergeben. Wer Gegenteiliges behauptet, der betreibt Verfassungs-Voodoo. So hat es Professor Thüsing in der Anhörung gesagt. Wer verneint, dass es solche Spielräume gibt, der wirft absichtlich eine Nebelkerze. Wer behauptet, das gehe nicht, der meint in Wirklichkeit, er will nicht.

Das lassen wir Ihnen, das lassen wir der Ampel nicht durchgehen. Die Spielräume sind da. Nutzen wir sie! Dazu geben wir Ihnen heute die Gelegenheit. Stimmen Sie unserem Antrag zu!

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