Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich in der Bundestagsdebatte zu Strafen für Straßenblockierer und Museumsrandalierer am 27.4.2023:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut im Grundgesetz und ein wichtiges Grundrecht für unsere Demokratie, und sie gilt auch für spontane Versammlungen. Aber wir müssen uns darauf einigen und das auch klar und deutlich formulieren, dass es in unserer Demokratie einen Grundkonsens geben muss. Er lautet, dass die Begehung von Straftaten jenseits der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit steht und dass dieser Grundkonsens immer verletzt wird, wenn bei Versammlungen Straftaten begangen werden.
Die Straftaten, die hier im Raum stehen, sind aus meiner Sicht jene, die über eine einfache Nötigung hinausgehen. Immer dann, wenn Menschen gefährdet werden, weil, ganz konkret, Rettungswagen nicht zu Menschen kommen können, die Hilfe benötigen – allein 17-mal am vergangenen Montag –, wird die Rechtsordnung angegriffen.
Dann braucht es auch eine klare und deutliche Antwort des Rechtsstaats, und wir geben eine mit unserem Antrag.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Warum? Ich glaube, dass der bisherige Straftatbestand der Nötigung den Unrechtsgehalt nicht ausreichend umfasst, wenn durch diese Nötigung Menschen ganz konkret an Leib und Leben gefährdet werden. Deswegen braucht es hier einen besonders schweren Fall.
Das Gleiche gilt für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Ich finde, dass die Lebenszeit von vielen Hunderttausend Pendlern, aber auch die persönliche körperliche Integrität eben doch auch Rechtsgüter sind, die das Strafrecht besonders schützen sollte.
Es geht uns auch darum, dass wir durch diesen Antrag deutlich machen: Es darf bei dieser Art von Protest nicht zu einer Eskalationsspirale kommen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Proteste sich nicht radikalisieren, dass aus Straßenblockaden, aus Beschmierungen von Kunstwerken und Mauern nicht eines Tages auch Gefährdungen für Leib und Leben werden. Der Rechtsstaat muss jetzt handeln, und nicht, wenn es zu spät ist, meine Damen und Herren.
Ja, es ist über die Frage von Bewährung diskutiert worden, und es ist richtig, dass in § 47 des Strafgesetzbuches steht, dass kurze Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Aber wer das wie eben behauptet, vergisst § 56 des Strafgesetzbuches. Dort steht nämlich, dass eine Bewährung nur möglich ist, wenn zu erwarten ist, dass künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begangen werden. Wenn also sogenannte Aktivisten – verurteilte Straftäter – aus dem Gerichtssaal gehen und erklären, sie würden sich am nächsten Tag wieder auf die Straße kleben oder Kunstwerke beschmieren, dann haben sie ihr Recht auf Bewährung verwirkt, und dann muss der Rechtsstaat auch die Freiheitsstrafe einfordern.
Rechtsstaat stärken
Wir stärken unseren Richtern den Rücken, die genau diese Urteile verhängen. Sie sind im Rahmen des Gesetzes.
Ein letzter Punkt zur selbst ernannten „Letzten Generation“. Ich habe schon Sorge, dass sich unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mehr verbirgt: eine Ablehnung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, aber durch die Forderung nach einem verpflichtenden Gesellschaftsrat letztlich auch eine Abkehr von der parlamentarischen Demokratie.
Wir müssen aufpassen, dass diese Leute, die sich Aktivisten nennen, aber ins Extreme abdriften, unsere Ordnung nicht zu beseitigen trachten.
Klimaschutz ist wichtig – aber nicht so. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
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