Zum Recht auf schnelles Internet - der Verabschiedung der sogenannten "Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten", die ein Recht auf eine Mindestversorgung im Download von 10 Mbit/s vorsieht - erklärt der Obmann der Unionsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz MdB:
"Als Regierungspartei haben wir als Union unseren Beitrag dazu geleistet, dass 2021 das Recht auf schnelles Internet Gesetz wurde. Die Ampel muss nun ausdefinieren, welche Bandbreiten damit gemeint sind. Nach der Vorstellung der Scholz-Regierung sollen dafür 10 Mbit/s im Download genügen. Dieser Anspruch soll zudem nicht dauerhaft gewährleistet werden, sondern lediglich "regelmäßig". Es ist nicht klar, wie Mehrpersonenhaushalte mit dieser Leistung angemessen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben sollen. Gleichzeitige Mehrfachnutzungen von Videokonferenzen oder Streamingangeboten sind damit jedenfalls nicht gewährleistet. Wir fordern deshalb eine Anhebung der Mindestgrenze auf 20 Mbit/s und eine dauerhafte Einhaltung dieses Grenzwertes.
Mit einer der ersten Grundsatzentscheidungen für die digitale Infrastruktur bleibt die Ampel weit hinter ihren im Koalitionsvertrag gesetzten Zielen zurück. Denn das Recht auf schnelles Internet ist so ausgestaltet, dass sich möglichst wenige Personen darauf berufen können. Digitale Teilhabe muss jedoch allen Bürgern und Unternehmen zugänglich sein."
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