Zur freiwilligen Gutscheinlösung im Pauschalreisevertragsrecht erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Die Pandemie hat die Reisebranche besonders hart getroffen. Während viele Betriebe, Cafés und Restaurants nach dem Lockdown wieder öffnen können, blicken Reisedienstleister immer noch einer ungewissen Zukunft entgegen. Einerseits müssen Pauschalreiseanbieter massenhaft bereits gezahlte Vorleistungen zurückzahlen, andererseits ist völlig ungewiss, wann wir wieder so häufig und unbeschwert reisen wie vor der Pandemie. Vor allem die vielen kleinen Reisebüros, die individuelle Beratung in die Fläche bringen, werden die Krise nicht überstehen, weil Einnahmen fast vollständig wegbrechen.

Um vorläufig Abhilfe zu verschaffen, unterstützt die CSU im Bundestag die freiwillige Gutscheinlösung. Reiseveranstalter können Kunden nunmehr freiwillig und ohne jeden Zwang einen bis Ende 2021 befristeten Gutschein anstelle der sofortigen Rückzahlung anbieten, um ihre Liquidität so weit wie möglich sicherzustellen. Und damit Kunden einen echten Anreiz haben, den Gutschein anzunehmen, steht der Bund für den Wert des Gutscheins ein, falls das Reiseunternehmen trotzdem zahlungsunfähig wird.

Klar ist aber auch, dass viele Kunden gute Gründe haben, einen Gutschein nicht zu akzeptieren. Deshalb machen wir uns weiter für staatliche Hilfen für die Reisebranche stark - wir dürfen die Krise nicht auf den Schultern der Verbraucher abladen. Daher ist es völlig inakzeptabel, dass Fluggesellschaften bewusst rechtswidrig Ticketpreise nicht erstatten. “

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