Der Bundestag hat am Mittwoch in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen debattiert. Unbefugtes Fotografieren und Filmen des Intimbereichs anderer Menschen, das sogenannte „Upskirting“, soll damit unter Strafe gestellt werden. Auch Schaulustige, die nach Unfällen Bilder von Verstorbenen anfertigen und verbreiten, müssen künftig mit Konsequenzen rechnen.  

„Downblousing und Upskirting sind Phänomene, die sich leider immer weiter verbreiten“, beklagte der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB. Auf dem Schulhof, im Schwimmbad, in der Disco oder auf der Straße fotografierten Täter Frauen unbefugt und heimlich unter den Rock oder in das Dekolleté und stellten die Bilder ins Netz. Die Motivation der Täter sei vielfältig. Manche machten sich daraus einen Spaß, andere suchten Befriedigung, aber alle griffen tief in die Intimsphäre von Frauen ein und verletzten massiv deren Persönlichkeitsrechte. Dennoch war dieses Verhalten bislang nicht strafbar.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen soll diese Gesetzeslücke nun endgültig geschlossen werden: „Wer einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert oder eine solche Fotografie mit einem anderen teilt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen“, betonte Dr. Ullrich. „Dieser Strafrahmen ist gerechtfertigt, denn Upskirting ist keine Bagatelle. Wer anderen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abspricht, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat harte Konsequenzen zieht“, stellte der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag klar.

Strafen für Schaulustige bei Unfällen

Auch das Anfertigen und Verbreiten von Bildaufnahmen, die in grob anstößiger Weise verstorbene Personen zur Schau stellen, wird mit dem Gesetzentwurf unter Strafe gestellt. „Damit wird nun eine Gesetzeslücke geschlossen, die es bisher Schaulustigen und Gaffern ohne Strafe möglich machte, von verstorbenen Personen bei Unfällen und Unglücksfällen Bildaufnahmen anzufertigen und zu verbreiten“, betonte der CSU-Abgeordnete Paul Lehrieder im Plenum. Angespornt von der Sensationsgier und oft auch als Hindernis der helfenden Rettungskräfte würden diese Aufnahmen in sozialen Netzwerken verbreitet oder gar an Medien weitergegeben. „Es kann nicht Aufgabe der Rettungskräfte sein, wenn sie an einen Unfallort kommen, zunächst Sichtschutzwände aufzurichten, um die Gaffer vom unberechtigten Fotografieren der Unfallstelle abzuhalten. Wir müssen die Gaffer vor sich selbst und den nachfolgenden Verkehr auch vor den Gaffern schützen. Das macht momentan die Feuerwehr. Die hat wichtigeres zu tun, wenn sie zu einem Unfall kommt“, so Lehrieder.
 

Druckversion