Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB wie folgt zitieren:

„Downblousing und Upskirting sind Phänomene, die sich leider immer weiter verbreiten. Im Schulhof, im Schwimmbad, in der Disco oder ganz einfach auf der Straße fotografieren Täter Frauen unbefugt und heimlich unter den Rock oder in das Dekolleté und stellen die Bilder ins Netz. Die Motivation der Täter ist vielfältig, manche machen sich daraus einen Spaß, manche suchen Befriedigung, aber alle greifen tief in die Intimsphäre der Frauen ein und verletzen massiv deren Persönlichkeitsrechte. Dennoch war dieses Verhalten bislang nicht strafbar.

Bayern hat sich bereits seit dem letzten Jahr dafür eingesetzt, jetzt werden wir diese Lücke mit dem Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes endgültig schließen. Wer einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert oder eine solche Fotografie mit einem anderen teilt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Dieser Strafrahmen ist gerechtfertigt, denn Upskirting ist keine Bagatelle. Wer anderen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abspricht, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat harte Konsequenzen zieht.“

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