Zum Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

„Die eigenen vier Wände geben Sicherheit, gerade auch in Krisenzeiten wie diesen. Als CSU im Bundestag ist es uns ein besonderes Anliegen, möglichst vielen Menschen die Chance zu geben, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Wohnen im Eigentum muss daher attraktiv bleiben. Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wesentlichen seit 1951 unverändert geblieben, viele Regelungen werden unserer Zeit nicht mehr gerecht. Mit dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes werden wir das WEG-Recht flexibilisieren und an den Fortschritt unserer Zeit anpassen.

Künftig wird jeder Eigentümer einen Anspruch darauf haben, eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge zu verbauen. Maßnahmen zum barrierefreien Um- und Ausbau sowie zum Einbruchschutz sollen unkompliziert möglich sein. Die Eigentümerversammlung werden wir stärken, damit weitreichende Entscheidungen einfacher, aber mit der notwendigen Vorbereitung getroffen werden können. Das Beschlussquorum als bürokratische Hürde wird aufgehoben, die Ladungsfrist wird auf vier Wochen verlängert, um eine intensivere Vorbereitung der Eigentümer zu ermöglichen. Um flexibel zu bleiben,  soll der Verwalter Maßnahmen von geringer Bedeutung in eigener Verantwortung ohne Beschluss der Eigentümer erledigen können. Das parlamentarische Verfahren werden wir vor allem nutzen, um das richtige Maß zwischen der Flexibilität des Verwalters und der Entscheidungshoheit der Eigentümerversammlung zu finden. Die Rechte des Verwalters dürfen es nicht möglich machen, den Willen der Eigentümer zu umgehen.“

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