Zur Anhörung des Gesetzentwurfes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand und die zulässige Neuvertragsmiete für die Mietpreisbremse sollen künftig anders berechnet werden. Der Betrachtungszeitraum soll von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Wir dämpfen damit die Mietpreise. Um Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen, erwarten wir vom Bundesministerium der Justiz jedoch eine ganzheitliche Reform des Mietspiegelrechts und nicht nur punktuelle Maßnahmen. 

Die CSU im Bundestag überhört die Proteste gegen Mietwucher und Wohnungsnot in den Ballungsräumen nicht. Verfassungswidrige Maßnahmen wie der Mietendeckel in Berlin helfen Mietparteien in Deutschland jedoch nicht. Gesetze, die Eigentumsrechte von Vermietern missachten, können nicht die Lösung sein. Wenn jedoch Wohnungen zu Mietpreisen von über 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden, führt dies zur Gentrifizierung in Ballungsräumen. Schwarze Schafe unter Vermietern, die die Not von Menschen ausnutzen, sollten daher mit höheren Bußgeldern rechnen. § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch sollte angepasst werden - beim Anwendungsbereich, dem Bußgeldrahmen und der Durchsetzbarkeit müssen wir nachschärfen." 
 

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