Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Dazu können Sie den Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz, Dr. Volker Ullrich, wie folgt zitieren:

"Die Aufarbeitung des schrecklichen Anschlages auf den Breitscheidplatz hat uns die Augen geöffnet: Wir dürfen Überlebende und Hinterbliebene in ihrer Not nicht allein lassen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den Opferschutz erheblich zu stärken. Hilfen für die Opfer des Breitscheidplatzes sollen vorgezogen werden. Einige Regelungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2018 eingeführt werden. Waisenrenten und Bestattungsgeld sollen erhöht, Leistungen für Überführungskosten besser erstattet und alle Gewaltopfer unabhängig von ihrer Herkunft gleich behandelt werden. Damit werden wichtige Forderungen umgesetzt, die sich in der Folge des Terroranschlages auf dem Breitscheidplatz ergeben hatten. Das alles kann die völlig unzureichende Betreuung der Opfer und ihrer Angehörigen nach dem Anschlag am Breitscheidplatz im Dezember 2016 nicht mehr aus der Welt schaffen. Doch hat der Staat mit der deutlichen Verbesserung der Opferentschädigung gelernt und die Konsequenzen daraus gezogen."

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