Die Bundesregierung hat diese Woche im Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt. Bundesinnenminister Horst Seehofer betonte, dass jeder, der kein Bleiberecht in Deutschland habe, das Land auch wieder verlassen müsse. Außerdem wurde im Bundestag über die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beraten.
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), hat am Donnerstag im Bundestag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, auch als das Geordnete-Rückkehr-Gesetz bekannt, vorgelegt. Zentrales Ziel sei die Durchsetzung rechtsstaatlicher und fairer Regeln, so Seehofer.
„Wir gewähren jedem Menschen, der Schutz braucht, bei uns im Lande Schutz. Aber das heißt auf der anderen Seite: Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen“, betonte der Bundesinnenminister. Das Gesetz werde eine Reihe von Schwachstellen im geltenden Recht beheben.
Horst Seehofer benannte die entscheidenden Änderungen: „Erstens, die persönliche Passbeschaffungspflicht für Asylbewerber wird strenger.“ Es werde deutlich zwischen Personen unterschieden, die ihre Pflichten verletzen, also selbst zu verantworten haben, dass die Pässe nicht da sind, und solchen, die aus gutem Grunde nicht ausreisen können, weil zum Beispiel im Herkunftsland Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit drohe, so der Bundesinnenminister.
Durchsetzung der Ausreisepflicht im Fokus
Ausreisepflichtige müssten selbst alles Zumutbare tun, um einen Pass zu beschaffen. Wer sich nicht kooperativ zeige und damit für das Ausreisehindernis selbst verantwortlich sei, werde spürbar sanktioniert. Er bekomme künftig nur noch eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Das sei – für Nichtjuristen übersetzt – eine „Duldung minus“. Damit verbunden seien Einschränkungen: Erwerbstätigkeitsverbot, Wohnsitzauflage, Verhinderung der Aufenthaltsverfestigung und auch die Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern, erläuterte Seehofer.
„Zweitens, wir verbessern die Voraussetzungen erheblich, damit die Ausreisepflicht auch durchgesetzt werden kann“, so der Bundesinnenminister. Unverzichtbare Instrumente seien hier die Abschiebungshaft und der Ausreisegewahrsam.
Die Rückführung von Gefährdern, also von Personen, von denen besonders schwere Anschläge zu befürchten sind, und Intensivstraftätern habe drittens seit langem oberste Priorität. Dafür würden die Ausweisungsregeln geschärft. Wenn ein Intensivstraftäter unter keinen Umständen abgeschoben werden könne, dann werde diese Person künftig ähnlich intensiv überwacht wie heute schon die etwa 750 Gefährder in der Bundesrepublik Deutschland, sagte Seehofer.
Abschiebungshaftplätze auch in Justizvollzugsanstalten
„Viertens: Nach wie vor gibt es zu wenige Abschiebungshaftplätze“, machte der Bundesinnenminister deutlich. Es seien weniger als 500 für ganz Deutschland – und damit etwa ein Viertel der Kapazitäten, die in Frankreich zur Verfügung stünden. „Wir müssen und wollen diesen Mangel beheben, indem das Trennungsgebot von Strafgefangenen und abzuschiebenden Personen ausgesetzt wird“, so Seehofer. Das erlaube das europäische Recht ausdrücklich. Innerhalb einer Justizvollzugsanstalt könnten Strafgefangene und Abzuschiebende aber getrennt werden.
Bundesinnenminister Seehofer wies auch noch darauf hin, dass man gemeinsam mit den Ländern in Berlin ein Zentrum zur Unterstützung der Rückführung eingerichtet habe. Dieses Zentrum unterstütze bei der Passersatzbeschaffung und bei einer besseren Kooperation mit den Herkunftsländern.
Zudem wurde am Donnerstag im Bundestag über die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beraten. Dabei wird ein neuer Entbürgerungstatbestand geschaffen, der für IS-Kämpfer gilt, also für Menschen, die foltern und morden im Namen einer anderen Miliz, eines anderen angeblichen Staates. Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft abgesprochen bekommen.
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