Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, erklärt zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung:

"Das Selbstbestimmungsrecht von Betreuten steht für uns an erster Stelle. Wenn immer mehr Menschen sich infolge von Demenz oder geistiger Behinderung nicht selbst versorgen können, müssen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen. Hier leisten Betreuungsvereine, ehren- und hauptamtliche Betreuer einen wichtigen und wertvollen Dienst. Die Reform des Vergütungssystems aus dem Jahr 2005 war daher notwendig. Zu lange bereits haben Betreuer auf die Erhöhung ihrer Vergütung gewartet. Es ist richtig, dass eine Erhöhung der Betreuervergütung jetzt erfolgt. Bund und Länder haben sich mit diesem Gesetz auf eine Erhöhung der Betreuervergütung um 17 % geeinigt. Gleichzeitig gewährleistet die Einführung von Fallpauschalen sowie von Qualitätsaspekten ein modernes Vergütungssystem."
 

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