CSU und CDU haben durchgesetzt, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bestehen bleibt. Der Kompromiss mit der SPD zum entsprechenden Paragraf 219a wurde am Freitag im Bundestag in erster Lesung debattiert.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über das von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch beraten. Damit liegt nun ein Kompromiss vor, der an einem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, also an Paragraf 219a StGB, festhält. Für die CSU stehen zwei wesentliche Aspekte in der Diskussion im Mittelpunkt: der Schutz des ungeborenen Lebens und der Schutz der Frau vor unangemessener Beeinflussung in einer Konfliktsituation.

"Die Paragrafen 218 bis 219b StGB stellen ein fein austariertes Konstrukt dar. Und dieses Konstrukt hat zwei Schutzrichtungen", erklärte Alexander Hoffmann im Plenum. Das sei zum einen der Schutz des ungeborenen Lebens, zum anderen Frauen in einer sehr schwierigen Lebenssituation Hilfestellung zu geben. In dem Moment, wo man aus diesem Konstrukt einen Teil rauslösen würde, ist dieser Schutz nicht mehr lückenlos gewährleistet, betonte Hoffmann. Gerade das Werbeverbot in Paragraf 219a stelle einen ganz wichtigen Baustein dar. 

Maximale, umfassende Hilfe in einer Konfliktsituation

Eine Frau soll in dieser schwierigen Situation eine maximale, umfassende Hilfestellung bekommen, um diesen Konflikt aufzulösen. "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es diese umfassende Hilfe eben dann nicht gibt, wenn die Frau sich unter Umständen leiten lässt von relativierenden, oberflächlichen Momenten wie zum Beispiel anonymer Abtreibung oder der Möglichkeit der Barzahlung", sagte Alexander Hoffmann. Der Gesetzgeber wolle, dass die Frau die Gelegenheit hat, in diesem Konfliktprozess den Konflikt aufzuarbeiten und dass sie Zeit habe, für sich die Frage zu beantworten, warum sie das Kind nicht haben wolle.  

Hoffmann wies auch darauf hin, dass Probleme, die hinter einer Konfliktsituation stehen, viel weitreichender und tiefgreifender sind. Es könne etwa Rahmenbedingungen geben, die von Gewalt geprägt sind. Eine Frau wolle das Kind z.B. nicht, weil der Mann Alkoholiker sei oder weil der Mann so viel Druck auf sie ausübt. "Dann ist das eigentliche Problem nicht mit der Abtreibung gelöst", sagte Hoffman. 

"Das Ziel muss sein, dass die Entscheidung für eine Abtreibung erst im Konfliktberatungsgespräch oder danach getroffen wird und nicht schon vorher anhand bestimmter Parameter, die relativieren", so Hoffmann. Und weiter: "Wir sind froh, dass das Werbeverbot im vorliegenden Kompromiss bestehen bleibt, es ist feiner geschliffen und etwas praxistauglich gemacht."
 

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