Die beiden Parteien, CDU und CSU, bilden erneut eine gemeinsame Fraktion. Die Fraktionsgemeinschaft wurde in der ersten Fraktionssitzung am Dienstag erneuert und in einer schriftlichen Vereinbarung dokumentiert.

Was regelt die Fraktionsvereinbarung?

Die Fraktionsvereinbarung regelt den Zusammenschluss von CDU und CSU zu einer Fraktion im Deutschen Bundestag. Aufgrund gemeinsamer politischer Ziele und angesichts der Tatsache, dass diese Parteien in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen, bilden die Abgeordneten von CDU und CSU eine gemeinsame Fraktion.

Grundlage für die gemeinsame Arbeit der Fraktion in der 19. Wahlperiode sind das Regierungsprogramm 2017 - 2021 "Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ von CDU und CSU - beziehungsweise darauf beruhende Koalitionsvereinbarungen. Abweichungen davon können nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.

Welche Stellung hat die CSU-Landesgruppe in der Fraktion?

Der von den CSU-Abgeordneten gewählte Vorsitzende ist kraft Amtes der Erste Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden. Wichtig ist, dass im Fraktionsvorstand, bei den Arbeitsgruppen, in den Gremien und Delegationen CDU und CSU „entsprechend ihrem Stärkeverhältnis“ vertreten sind. Außerdem verfügt die Gruppe der CSU-Abgeordneten über eigene Organe, wie eigene Arbeitskreise und eine eigene Pressestelle.

Die CSU-Gruppe kann eine von der Mehrheit der Fraktion abweichende Meinung in einer Frage von besonderer Bedeutung im Bundestag selbstständig vertreten, wenn sie nach der Erörterung der Frage in der Fraktion dieses Verlangen stellt.

Wer unterzeichnet die Fraktionsvereinbarung?

Horst Seehofer und Angela Merkel als jeweilige Parteivorsitzende von CSU und CDU. Der neue Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt erklärte, dass es viele Anknüpfungspunkte für die kommende gemeinsame Zusammenarbeit gebe.

Hier finden Sie die Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft.

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