Gesetzentwurf sieht Mindeststrafe von einem Jahr Haft und bessere Ermittlungsinstrumente vor

Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Freitag in 1. Lesung den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruch. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Winkelmeier-Becker:

„Die eigenen vier Wände sind der ureigene, höchstpersönliche Rückzugsort. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz und Unversehrtheit dieser Privatsphäre.  Einbrecher rauben den Betroffenen nicht nur Geld, Schmuck und Wertgegenstände, sondern auch das Sicherheitsgefühl, dass ein Zuhause bietet. Die Opfer sind nach einem Wohnungseinbruch oft traumatisiert und verängstigt, weil ein Fremder in ihr persönlichstes Lebensumfeld eingegriffen hat.

Mit dem vorliegendem Gesetz qualifizieren wir einen Wohnungseinbruch als das, was es ist: ein Verbrechen, für die das Gesetz künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Zusätzlich wird der minderschwere Fall bei Wohnungseinbrüchen gestrichen. Mit der Strafverschärfung können Ermittlungsbehörden künftig auf bessere Ermittlungsmöglichkeiten zurückgreifen. Zur Bekämpfung der meist organisierten Einbruchskriminalität, wurde auf Drängen der Union das Delikt „Wohnungseinbruch“ in den Katalog der Straftaten aufgenommen, für die die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist.

Leider hat unser Koalitionspartner die Notwendigkeit einer Strafverschärfung für Einbruchskriminalität lange Zeit nicht eingesehen. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Beharrlichkeit die SPD vom gesetzgeberischen Handlungsbedarf überzeugen hat.“

Volker Ullrich:

„Die Zeit ist reif für härtere Strafen für Einbrecher. Eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft soll Einbrecher künftig abschrecken. Wir machen deutlich: Wer als Dieb in eine Wohnung einbricht, begeht eine schwere Straftat.

Als Unionsfraktionen wünschen wir uns noch weitere Ermittlungsbefugnisse, um organisierte Einbrecherbanden das Handwerk zu legen. Dazu gehört die Telekommunikationsüberwachung bei Verdächtigen. Hier gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Bei der Jagd nach Einbrechern brauchen wir ein breites Bündnis für höhere Aufklärungsquoten, das Verhindern von Einbrüchen und das Fassen krimineller Einbrecherbanden. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 erstmals seit zehn Jahren wieder gesunken ist. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen: Die Einbruchsgefahr ist regional unterschiedlich hoch und es gibt immer noch deutlich mehr Einbrüche als vor fünf Jahren. So ist in Bayern das Einbruchsrisiko mit nur 59 Einbrüchen pro 100 000 Einwohner am geringsten. Länder mit besonders hohen Einbruchsquoten müssen schnell genug Stellen bei Polizei und Justiz schaffen. Vertrauen in das Recht und seine Durchsetzung ist Voraussetzung für das persönliche Sicherheitsempfinden der Menschen in unserem Land.“

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