Gebäude des Bundestags nach Helene Weber benannt
Zum Tag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai wurde das Bundestags-Gebäude an der Dorotheenstraße 88 in Berlin-Mitte nach Helene Weber benannt. Dazu erklärt der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Michael Grosse-Brömer:
„Mit der Benennung eines Gebäudes nach Helene Weber (1881 bis 1962) ehrt der Deutsche Bundestag eine bedeutende Demokratin und Frauenrechtlerin. Nachdem sie 1919 bereits als Mitglied der Weimarer Nationalversammlung an der Entwicklung der Weimarer Verfassung beteiligt gewesen war, wurde sie nach dem Zweiten Weltkrieg als Vertreterin der CDU in den Parlamentarischen Rat gewählt. Als eine von vier Frauen wirkte sie dort an dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit und gilt als eine der „Mütter des Grundgesetzes“.
Von 1949 bis zu ihrem Tode war sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Als Parlamentarierin setzte sie sich mit Nachdruck für familienpolitische Belange und die Gleichberechtigung der Frau ein. Es war maßgeblich auf ihren Einfluss zurückzuführen, dass Bundeskanzler Konrad Adenauer 1961 mit Elisabeth Schwarzhaupt erstmals eine Frau mit der Leitung eines Bundesministeriums betraute. Von 1948 bis 1958 war sie Vorsitzende der Frauenarbeitsgemeinschaft von CDU und CSU, der Vorläufer-Organisation der heutigen Frauen Union.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass in diesem Jahr mit Helene Weber, den Sozialdemokraten Elisabeth Selbert und Otto Wels sowie dem Zentrumspolitiker Matthias Erzberger vier historische Persönlichkeiten für die Benennung von Bundestags-Gebäuden ausgewählt wurden, die als Vorbilder für die demokratische Kultur der Bundesrepublik Deutschland dienen.“
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