Schutz eine Frage der Wertschätzung unserer Polizei und Rettungskräfte
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:
Winkelmeier-Becker:
„Polizisten und Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere besondere Anerkennung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz setzen wir eine wichtige Forderung der Union aus dem Koalitionsvertrag um.
Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte. Dabei nehmen Angriffe während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme eines Unfalls, zu. Diese standen bislang aber nicht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle „tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“, unter gesonderter Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren.
Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte. Als Union im Bund haben wir darauf reagiert und stärken Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit 10.000 neuen Stellen und 2 Milliarden Euro für bessere Ausstattung bis 2020. Ähnliches Engagement erwarten wir von den Ländern, um für alle Bürger ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Es darf nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden 70 Prozent höher ist als in Bayern, wie dies die gerade veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erneut belegt.“
Ullrich:
„Wer nicht zum Gewaltverzicht gegen Polizisten und Rettungskräfte bereit ist, während sie für den Staat und die Sicherheit in diesem Land ihren Dienst tun, muss Post vom Staatsanwalt bekommen. Ein rabiater Angriff auf Polizisten ist keine Bagatelle. Das machen wir mit dem verschärften Straftatbestand bei tätlichen Angriffen deutlich.
Es ist erfreulich, dass im Gesetzentwurf ein „Gaffer-Paragraph“ geschaffen wurde. Ein Behindern von Rettungs- oder Hilfeleistungen wie das Blockieren einer Rettungsgasse steht künftig unter Strafe. In den Verhandlungen hatte sich die Union vehement dafür eingesetzt, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste übertragen werden.
Ein friedlicher Umgang miteinander und Respekt vor der Polizei sind unabdingbarer Grundkonsens einer Gesellschaft. Die Arbeit von Polizei und Rettungskräften verdient generell mehr Wertschätzung. Dafür treten Bund und Länder ein. Auch Schulen können wichtige Präventionsarbeit leisten. Achtung vor der Arbeit von Polizei und Rettungskräften ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben aller Kulturen in Deutschland.“
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