Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Christian von Stetten:
Joachim Pfeiffer:
„Die Anhebung ist keine rein technische Regelung, sondern tatsächlich ein gewaltiger Schritt nach vorn im Kampf gegen Bürokratie. Seit langem ist es ein bürokratisches Ärgernis für viele kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie selbst relativ geringwertige Anschaffungen, wie zum Beispiel ein Smartphone oder einen Bürostuhl, über mehrere Jahre abschreiben müssen. Indem wir die Abschreibungsgrenze fast verdoppeln, reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft ganz massiv. Gleichzeitig schaffen wir Freiräume für zusätzliche Investitionen. Daher ist das heute ein sehr guter Tag für den Mittelstand.“
Christian von Stetten:
„Wir hätten uns auch eine Anhebung der Grenze auf 1.000 Euro vorstellen können. Das hätte noch mehr Spielraum für Investitionen eröffnet und zusätzlich Bürokratie abgebaut. In Anbetracht der Tatsache, dass die alte Grenze von 410 Euro über 50 Jahre nicht angepasst wurde, wäre das auch angemessen gewesen. Mit der SPD war das aber leider nicht zu machen.“